Annähernd ein Jahr nach der Kündigung kommt es endlich zum Gerichtsprozeß vor dem Arbeits- & Sozialgericht Korneuburg, in dem die Pflegehelferin ihr vorenthaltene Lohnzahlungen einfordert. Diese wurden ihr durch rechtswidrige Anwendung von sogenannten “Auslastungsquoten” vorenthalten. Auch die Vorgänge mit der ARBEITERKAMMER zeugen offensichtlich davon, daß die politischen Netzwerke des HILFSWERK, einer der ÖVP zuzuordnenden Pflegeeinrichtung, in diesem Fall eine nicht ganz unwesentliche Rolle spielen. Letztlich ist es nämlich nicht die Organisation, die die Rechtsvertretung von HERMINE (Name red. geändert) übernahm, sondern ihre eigene Rechtsschutzversicherung.
Im Zuge der Überprüfungen der uns zur Verfügung gestellten Dokumente und Arbeitsaufzeichnungen, darunter auch vertrauliche HILFSWERK-interne Unterlagen, konnten wir rasch die Feststellung machen, daß HERMINE, ebenso wie zahlreiche andere DienstnehmerInnen, nicht einmal die real geleistete Arbeitszeiten entlohnt bekam, sondern auch die geleistete Arbeitszeit unter Anwendung von Auslastungsquoten für die Berechnung der Bezahlung gekürzt wurde. Konkret geht es darum, daß dem mobilen Pflegepersonal teilweise Fahrtzeiten zu und von Patienten nicht bezahlt wurden, da das HILFSWERK offensichtlich die Höhe der Bezahlung von den eigenen Einnahmen durch die Dauer der Patientenbetreuung abhängig machte. In den vom HILFSWERK abgerechneten Arbeitszeiten scheinen die Fahrtzeiten dann oftmals gar nicht auf. Zahlreiche Beschäftigte bestätigten unabhängig voneinander mit einer großen Bandbreite bis hin zu Repressalien, wie die HILFSWERK-Führung auf die Einhaltung der Quotenregelung pochte. Diese Sachverhalte sowie Details zu den Auslastungsquoten entnehmen Sie bitte folgenden Veröffentlichungen: “HILFSWERK: Profit auf dem Rücken der DienstnehmerInnen Teil 1“, “Teil 2“, “HILFSWERK täuscht raffiniert Dienstnehmer und spart Millionen an Lohnzahlungen“, “Offener Brief an das Präsidium der NÖ ARBEITERKAMMER von GLÖCKEL” und “Die Bundesarbeiterkammer zur rechtswidrigen Entlohnung beim HILFSWERK“.
Ein Realbeispiel: Unter Heranziehung des als “Vertraulich” gekennzeichneten Dienstplanes von der Arbeitswoche vom 26.6.06 bis 2.7.06 weist dieser aus, daß die Pflegehelferin in Summe bei 12 Patientenbesuchen 8 Pflegestunden zu verrichten hatte (Faksimile links). Diese Betreuungszeiten wurden vom HILFSWERK dann auch den Patienten verrechnet. Ebenso erhielt die Beschäftigte vom HILFSWERK auch nur 8 Stunden Arbeitszeit entlohnt. Daß jedoch deren Arbeitszeit mit dem Betreten auf der Dienststelle begann, wo zusätzliche administrative Tätigkeiten vorzunehmen sind, die Anfahrt zu der Patientin mit dem Dienstfahrzeug folgte, (welches überhaupt erst ordnungsgemäß an der Einsatzleitung übernommen werden mußte,) blieb unberücksichtigt. Selbst für einen Laien ist zusätzlich eindeutig erkennbar, daß in Anbetracht dessen, daß sich die Patienten in 5 (!) auch von der Ortschaft der Einsatzleitung differenzierenden Gemeinden mit Anfahrtswegen von bis zu 25 Minuten von der Dienststelle zu einer Patientin eine Kluft eröffnet, die unüberwindbar ist. DDr. W. MASSL, Rechtsexperte der NÖ ARBEITERKAMMER bestätigte in unserem Interview, daß die Arbeitszeit in dem Moment zu beginnen hat, in dem die Dienstnehmerin die Einsatzleitung betritt, um dort unter anderem auch die Schlüssel der Wohnungen der Patienten abzuholen.
Wir unterstützen die ehemalige Dienstnehmerin weiterhin (Reportagenverweise: 1, 2) und analysierten an Hand von 4 wahllos aus ihrem Beschäftigungszeitraum entnommenen Arbeitswochen, daß sie innerhalb dieser durchschnittlich 1 Stunde und 4 Minuten pro Tag unbezahlt für das NÖ HILFSWERK gearbeitet hatte. Diese genaue Aufstellung, für die auch die HILFSWERK-internen und als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen herangezogen wurden, sowie Sachverhaltsschilderungen, waren für die NÖ ARBEITERKAMMER ausreichend Beweismittel, um am 22.12.06 an das HILFSWERK NIEDERÖSTERREICH die Forderung über den gesamten Beschäftigungszeitraum wie folgt zu richten:

Faksimile aus dem Zeitprotokoll der Pflegehelferin - für 8 Stunden Hauskrankenpflege am 2.7.06 wurden ihr 8 Arbeitsstunden gutgeschrieben - Zeiten für administrative Tätigkeiten auf der Dienststelle (u.a. Schlüssel der Patientenwohnungen holen, Einsatzplan auf Änderungen überprüfen - Firmenfahrzeug übernehmen) sowie Fahrtzeiten zu und von Patienten blieben unentlohnt
20 Arbeitstunden pro Monat (33 Dienstmonate) ergibt 660 Std.
2 Arbeitsstunden für administrative Tätigkeiten (red. Anm.: auch in diesem Punkt verweist DDr. MASSL auf die Rechtswidrigkeit vom HILFSWERK, da keine Pauschalierung der administrativen Tätigkeiten zulässig wäre) (28 Dienstmonate) ergibt 56 Std. das sich daraus ergebende, höhere Monatsentgelt aufgerechnet auf die erhaltenen SZ (ZU/WR) für 2004, 2005, 2006

Faksimile: Forderung der NÖ ARBEITERKAMMER an das NÖ HILFSWERK vom 22.12.06
HERMINE geht es jedoch nicht alleine darum, daß sie zu ihrem Recht kommt, sondern daß dem HILFSWERK die rechtswidrige Entlohnung für alle Kolleginnen und Kollegen endlich abgedreht wird. Schon in einem Brief vom 29.11.06 wandte sie sich an das Präsidium der NÖ ARBEITERKAMMER und ersucht um die Einleitung eines Feststellungsverfahrens für alle 7600 Beschäftigten der Organisation. Sie versuchte einen Musterprozeß zu erwirken, dessen Ausgang mit einem Schlag für alle Dienstnehmer bindend sein würde. Wenn schon HERMINE alleine mit den Berechnungen für sie alleine auf eine Forderung von 7.000.- bis 8.000.- Euro kommt, dann sind es hochgerechnet Millionenbeträge, wenn man die Abrechnung für Tausende Beschäftigte über einen längeren Zeitraum heranzieht.
Während sich der Herausgeber GLÖCKEL bereits mit 8 juristischen Verfahren, die das NÖ HILFSWERK gegen die Exklusivserie eingeleitet hatte befassen mußte, teilt der Präsident der NÖ AK, Josef STAUDINGER der Frau, die sich zu Recht in Erwartung auf Beistand und Hilfe an die Arbeitsnehmervertretung gewendet hatte, mit Datierung 11.12.06 wie folgt mit:








