HILFSWERK und die Serie über PFLEGENOTSTAND von GLÖCKEL – eine Schmach ohne Ende

2 Verfahren zum PFLEGENOTSTAND gegen DER GLÖCKEL eingestelltNein, die Thematik ist weder lustig, noch zur amüsanten Unterhaltung gedacht. Es geht um Sachverhalte und Gegebenheiten von denen Tausende Menschen in Österreich als leidtragende betroffen sind und vom Standpunkt des Journalisten, Walter Egon GLÖCKEL, um einen der größten Skandale im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege, die Österreich bis dato erlebt.

Das HILFSWERK, eine Organisation, die den Slogan „Qualität von Mensch zu Mensch“ proklamiert und umfassend bewirbt, die unter der Führung hochrangiger politischer Repräsentanten (ÖVP) der Republik steht, zusätzlich in Form eines Vereines auftritt, aber gleichzeitig geltendes Recht mit Füßen tritt. In der ersten Reihe, als größte österreichische Organisation im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege stehend, wird permanent das Wort ergriffen und professionell für die breite Masse, auch medial und werbewirksam eigene Empfehlungen aufbereitet, wenn es um Schlagwortbegriffe wie PFLEGENOTSTAND oder PFLEGEDEBATTE geht. Ein Blick auf die Internetpräsenz des Multifunktionärs Mag. Othmar KARAS – ÖVP, der seit März 1998 Präsident des ÖSTERREICHISCHEN HILFSWERKS ist, gibt auch Zeugnis darüber: die Presseaussendungen und die Übersicht dessen Tätigkeiten und Funktionen.

Faksimile aus dem Beschluß vom Landesgericht Korneuburg über die Abweisung eines Antrages auf Einstweilige Verfüung vom HILFSWERKFaksimile aus dem Beschluß vom Landesgericht Korneuburg über die Abweisung eines Antrages auf Einstweilige Verfüung vom HILFSWERK

Die Verstöße eklatant, von hochgerechnet Millionenbeträgen (1 | 2 | 3) die den eigenen Beschäftigten rechtswidrig nicht bezahlt werden bis zu den ebenso existierenden leidtragenden Patienten. Anders ist es nicht zu bezeichnen, denn wie Dienstnehmerinnen vom HILFSWERK selbst in Interviews sinngemäß übereinstimmend angaben: Wie soll ich Menschen, die ich zu pflegen und zu betreuen haben, die notwendige Zeit widmen, wenn ich unter derartigen Arbeitsbedingungen arbeiten muß (Beispiel). Was damit gemeint ist?, das Einsatzpläne vom HILFSWERK erstellt werden, die weder Fahrzeiten zu Patienten berücksichtigen und das Personal in ein Zeit-Korsett gepreßt wird, das jeglicher Vorstellungsmöglichkeit entbehrt. Das HILFSWERK-System basiert auf „Auslastungsquoten“, eine reine betriebswirtschaftliche und menschenunwürdige Rechtswidrigkeit, die beinhaltet, daß das Personal in der mobilen Hauskrankenpflege stets unter einem Zeitdruck arbeiten muß, dessen Auswirkungen für einen Außenstehenden kaum nachvollziehbar sind. Nicht Qualität, sondern Quantität scheint laut unseren Erkenntnissen im Vordergrund zu stehen. Das ist der Vorwurf, der an Hand der Ergebnisse der Recherchen von uns erhoben wird. Wie ist es sonst erklärbar, daß beispielsweise an Pflegepersonal der Gruppe Heimhelfer Arbeitsaufträge erteilt werden, die dieses gar nicht ausführen darf und den PFLEGEHELFERN vorbehalten sind oder eine Dienstnehmerin, die gar keine, laut Gesetz aber erforderliche, Fachausbildung absolviert hat, im mobilen Pflegedienst vom HILFSWERK am Dienstplan wie eine ausgebildete HEIMHELFERIN eingesetzt und zu Patienten geschickt wurde (Diese einschlägige Reportage folgt im Zuge der Serie, weiteres Beispiel). Die Folgen dieses Roten Fadens zeigen wir auch in der Reportagenserie laufend auf.

Den „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ haben und werden wir weiterhin mit unserer Exklusivserie aufzeigen und dokumentieren. Der Riese im Bereich der Hauskrankenpflege, das HILFSWERK mit über 7600 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 146 Millionen Euro steht in Österreich, aus unserer Sicht, in Kenntnis von zahlreichen Mißständen und Gesetzesverstößen vor einem Wendepunkt. Ob diese Bewußtseinsentwicklung in deren Reihen schon so weit fortgeschritten ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Man suchte und bemühte sich nicht sachlich um Klärung und Beseitigung der Mißstände und Rechtsbrüche, sondern drohte und klagte am laufenden Band. Eine Vorgangsweise, die nunmehr zum Bumerang für die Dienstleistungsunternehmung wurde, genau, wie wir es vorausgesagt haben.

Die Landesorganisation vom NÖ HILFSWERK hat seit September 06 insgesamt 8 juristische Verfahren gegen uns ins Laufen gebracht, weil wir in unserer Serie angeblich permanent Unwahrheiten publizieren. Die Organisation kam jedoch mit allen Klagen vor den Gerichten NICHT durch und parallel versuchte man es seitens derer juristischer Vertretung, der CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH auch schon mal mit einer GEGENDARSTELLUNG, zur Reportage: „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK„. Wir weigerten uns diese zu veröffentlichen, ua. wegen in der GEGENDARSTELLUNG enthaltener Lügen. Anstelle unsere Weigerung an Hand des Mediengesetzes und der Fakten zu prüfen, brachten die Juristen von CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH prompt zum Artikel zwei Klagen beim Landesgericht Korneuburg ein mit einem Antrag auf gerichtliche Anordnung ihrer GEGENDARSTELLUNG, aber auch den Antrag dem verantwortlichen Chefredakteur eine Geldbuße aufzuerlegen.

10 Seiten umfaßte der Schriftsatz, den das NÖ HILFSWERK bei Gericht dazu vorlegte. GLÖCKEL wandte sich darauf an Dr. Albrecht HALLER, ein Fachjurist auf dem Gebiet Urheber- & Medienrecht, mit dem er gemeinsam den Fall zu den falschen Holocaust-Fotos die Mediengruppe Süddeutscher Verlag, der DIZ München GmbH im Jahr 2006 bis zum OBERSTEN GERICHTSHOF brachte und siegte.

So erklärte sich Dr. HALLER bereit sich in den Dienst der Sache zu stellen und übernahm die Vertretung von GLÖCKEL in diesem Verfahren. Sein, an das Landesgericht Korneuburg übermittelter, Schriftsatz umfaßt im Gegensatz zu dem der CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH nur 5 Seiten, die es jedoch sachlich in sich haben.

Faksimile aus den Einwendungen von Dr. Albrecht HALLER zur Causa GEGENDARSTELLUNG - NÖ HILFSWERK gegen DER GLÖCKELFaksimile aus den Einwendungen von Dr. Albrecht HALLER zur Causa GEGENDARSTELLUNG – NÖ HILFSWERK gegen DER GLÖCKEL

Dr. HALLER arbeitete tatsächlich in Summe 9 einzelne Punkte aus dem Schriftsatz der HILFSWERK-Vertretung aus, wobei jeder einzelne für sich einen Ausschließungsgrund für die Veröffentlichung der GEGENDARSTELLUNG darstellt und führte dem Gericht gegenüber wie folgt aus:

„Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit erhebt der Antragsgegner seine Einwendungen nicht längst der weitwendigen Ausführungen des Antragstellers, Statt dessen gliedert er sie nach Ausschlußgründen.“

und zeigt dem Gericht die einzelnen Punkte dann gegliedert zum Mediengesetz wie folgt auf:

Gegendarstellung unzulässigerweise verändertBedeutungsinhalt falsch erfaßt – Gegendarstellung nicht kontradiktorischKnappheitsgebot verletztInformationsgebot verletzt – Gegendarstellung unwahr – Betroffener hatte Gelegenheit zur Stellungnahme – Antrag auf Anordnung auch sonst unzulässig wegen ua.: Fehlen der Medieninhaberschaft (Anm.: der Antrag der GEGENDARSTELLUNG bezog sich auf mehrere Internetdomains) – Wunschzettel an Plazierungs- und Formatierungswünschen.

Der Jurist formuliert zwar zurückhaltend für Lüge mit dem Wort unwahr, aber alleine das Lesen des Schriftsatzes kann aus der Sicht GLÖCKELS als Schmach für die betreibende Organisation und deren juristische Vertretung angesehen werden.

Faksimile aus dem Schriftsatz von Dr. Albrecht HALLER zur Causa GEGENDARSTELLUNG - NÖ HILFSWERK gegen DER GLÖCKELFaksimile aus dem Schriftsatz von Dr. Albrecht HALLER zur Causa GEGENDARSTELLUNG – NÖ HILFSWERK gegen DER GLÖCKEL

Selten, daß sich eine beklagte Partei auf eine Gerichtsverhandlung, die nach der Einwendung von HALLER hätte folgen sollen, „gefreut“ hat, aber zu der kam es dann nicht mehr. Denn im Auftrag vom NÖ HILFSWERK hat die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH dann ganz schnell beide Anträge bei Gericht zurückgezogen.

Faksimile der Zurückziehung der Anträge vom NÖ HILFSWERKFaksimile der Zurückziehung der Anträge vom NÖ HILFSWERK

8 Verfahren hat das HILFSWERK gegen den Journalisten Walter Egon Glöckel ins Laufen gebracht, bis zu dieser Veröffentlichung, wurden alle Verfahren zu seinen Gunsten entschieden. Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen bekanntlich langsam, aber für das Jahr 2007 stellt der Journalist der Organisation Veränderungen in Aussicht, deren schrittweise Annäherung mit jeder einzelnen Reportage erfolgt.

Beschluß vom Landesgericht Korneuburg über die Einstellung des Verfahrens GEGENDARSTELLUNG - NÖ HILFSWERK gegen DER GLÖCKELBeschluß vom Landesgericht Korneuburg über die Einstellung des Verfahrens GEGENDARSTELLUNG – NÖ HILFSWERK gegen DER GLÖCKEL

Nicht gerade zur Freude von manchen Beteiligten hat sich der Journalist über Jahre einen Ruf erarbeitet, wobei dessen Beharrlichkeit bei der Verfolgung von Themen auch ein wesentliches Merkmal seiner Arbeit ist. Es geht nicht darum, wie sonst bei anderen Medien üblich, in populistischer Manier auflagentreibende Schlagzeilen zu produzieren, sondern Sachverhalte tiefgründig und detailgenau aufzuzeigen und Veränderungen zu erwirken. Mit der Causa PFLEGENOTSTAND aus der Sicht des Pflegepersonals beim HILFSWERK wird ein weiteres Mal von GLÖCKEL unter Beweis gestellt, daß es nicht nur einen Qualitätsjournalismus gibt, sondern bestimmte Menschen auch zur Kenntnis nehmen müssen, daß sie sich auch einem Journalisten zu stellen haben, der nach humanitären Gesichtspunkten das verfassungsmäßig geschützte Recht auf Presse- und Informationsfreiheit sich zur Lebensaufgabe gemacht hat und unabhängig von beeinflußbaren Netzwerken agiert.

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