Wie bereits berichtet, hat das NÖ HILFSWERK (ÖVP) unter dem Geschäftsführer Mag. Gunther HAMPEL den Herausgeber des Nachrichtenmagazins DER GLÖCKEL wegen des Prologs zum „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ – „Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“, wegen § 152 StGB Kreditschädigung, beim Landesgericht Korneuburg verklagt.
Kategorie: 3. Klage
Privatanklage gemäß § 152 StGB wegen angeblicher „Kreditschädigung“ zum Prolog der Exklusivserie. *** Der Herausgeber hat dieses Verfahren gewonnen! ***
NÖ HILFSWERK gegen Journalist GLÖCKEL – Gerichtsverhandlung zur Klage § 152 StGB
Das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK hat zu der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ gegen den im Sinne des Mediengesetzes verantwortlichen Journalisten Walter Egon Glöckel am Landesgericht Korneuburg Privatanklage gemäß § 152 StGB wegen „Kreditschädigung“ eingebracht. Die sich als größte in Österreich im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege bezeichnende Dienstleistungseinrichtung, die zusätzlich der…