NÖ Hilfswerk verliert vor Oberstem Gerichtshof – Journalist Glöckel obsiegte

Als unser Nachrichtenmagazin im September 2006 die Serie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ startete, trat deren Landesorganisation von Niederösterreich unter dem verantwortlichen Geschäftsführer Mag. Gunther HAMPEL eine regelrechte Lawine juristischer Kampfmaßnahmen gegen Meinungs- und Pressefreiheit vom Zaun, die nunmehr ihren Abschluss gefunden hat. Innerhalb dieser Serie wurden nicht nur massive Mißstände, sondern auch umfangreiche Gesetzesbrüche in der mobilen Hauskrankenpflege, Betrug am Personal durch Täuschung bei Lohnverrechnungen sowie Betrug bei der Pflege kranker Patienten aufgezeigt. Sowohl Dienstnehmerinnen als auch Patienten haben darauf vertraut, daß ihnen gegenüber die Leistungen entsprechend der gesetzlichen Normen erbracht werden würden, was jedoch in zahlreichen Fällen nicht zutreffend war. Letztlich wurden diese Gesetzesbrüche vom NÖ HILFSWERK vor Gericht auch eingestanden. Beispielsweise wurden Pflegemaßnahmen durch nicht autorisiertes Personal in einem nicht unerheblichen Ausmaß eingestanden – die internen, vertraulichen HILFSWERK-Dokumente, die der Redaktion vorlagen, und die von uns gesammelten Zeugenaussagen waren zu belastend, um diese Umstände bis zum Ende zu leugnen.

Ausbeutung von Dienstnehmern wie in Konzernen unter der Geschäftsführung von Mag. Gunther HampelAusbeutung von Dienstnehmern wie in Konzernen und Pflegebetrug unter der Geschäftsführung von Mag. Gunther Hampel – nach OGH-Urteil kommt nun die Rücktrittsforderung seitens des Journalisten

In sieben juristischen Verfahren unterlag das ÖVP-nahe HILFSWERK innerhalb weniger Monate und wechselte deshalb für das letzte noch laufende Gerichtsverfahren die Rechtsvertretung von CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte, Anwalt Dr. Egon ENGIN-DENIZ gegen den ÖVP-Politiker und Anwalt Mag. Werner SUPPAN aus. Nach rund 36 Monaten, in denen acht Tagsatzungen abgehalten wurden, bestätigte das Landesgericht Korneuburg (Aktenzeichen: 16 Cg 108/06w) die Reportagen und wies die Klage auf Widerruf und Unterlassung ab. Um der niederschmetternden (auch politischen) Schmach zu entgehen, alle acht angestrebten juristischen Verfahren in Folge zu verlieren, legte die mit ÖVP-Politikern durchzogene Vereinigung daher Berufung am Oberlandesgericht Wien ein. Unter dem Aktenzeichen 3 R 9/10f urteilte das OLG Wien in einem 24 Seiten umfassenden Schriftsatz zu Gunsten GLÖCKELS und bestätigte die Zulässigkeit aller öffentlich gemachten Angaben, Äußerungen und Fakten. Mit diesem Beschluß, dem Urteil des OLG Wien, ist der Instanzenzug für das HILFSWERK nun ausgeschöpft.

Parallel häuften sich in der Redaktion weitere Fälle, die die Arbeitsbedingungen und Mißstände in der Hauskrankenpflege betreffen. Auch ein Fall bezüglich einer Dienstnehmerin einer Kinderbetreuungsstätte in Niederösterreich landete bei uns. Unter anderen wurden aus den Bundesländern Oberösterreich, Kärnten und Niederösterreich Sachverhalte an uns herangetragen, die sich allesamt inhaltlich mit den uns bereits bekannten Angaben und Abläufen deckten. Durch die Causa HILFSWERK entstand ein Netzwerk, das uns ermöglichte, die betroffenen Dienstnehmer direkt an die richtigen Personen der Rechtsabteilungen bei der Arbeiterkammer weiterzureichen oder Ratschläge bei Kündigungen zu erteilen. Wo wir konnten, traten wir als Vermittler auf, um diesen Menschen auch zu ihrem Recht zu verhelfen.

Zentrale vom NÖ HILFSWERK in St. PöltenAlleine dieses Verfahren kostete die „Konzernzentrale“ vom NÖ HILFSWERK in St. Pölten über 60.000.- € ! (825.000.- öS od. 120.000.- DM)

Aber das NÖ HILFSWERK als größte Ländergruppe des „Konzerns“ gab sich mit der Niederlage in auch diesem letzten Gerichtsverfahren vor dem Landesgericht Korneuburg und dem Oberlandesgericht Wien nicht geschlagen. Was bringt denn so ein Urteil zum Ausdruck? – daß das eigene Personal wie in Großkonzernen ausgebeutet und Patienten um die ihnen vom Gesetz her zustehende ordentliche Pflege betrogen wurde – und das wollte man so offensichtlich nicht hinnehmen – lautet doch der Slogan des HILFSWERKS „Qualität von Mensch zu Mensch“.

Mit einem Antrag auf außerordentliche Revision wandte sich daher das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK an den OBERSTEN GERICHTSHOF. Mag. SUPPAN reichte diesen Antrag am 19. Oktober 2010 in Form eines 13-seitigen Schriftsatzes ein. Der OGH sprach Recht und urteilte in seinem Beschluß unter der Zahl 6 Ob 232/10a mit der vollinhaltlichen Bestätigung des Urteils der vorherigen Instanz. Mit diesem Urteil unterlag das NÖ HILFSWERK endgültig und es siegte der praktizierte, freie und unabhängige Journalismus unseres Herausgebers.

Nach der Causa Mediengruppe Süddeutscher Verlag, DIZ München GmbH gegen Journalist Walter Egon Glöckel (OGH 4 Ob 71/06d) ist dies bereits das zweite Mal, daß ein Fall durch den Obersten Gerichtshof zu Gunsten des Journalisten entschieden wurde. Darauf ist GLÖCKEL stolz, es beweist und bestätigt dessen korrekte Arbeit und Beharrlichkeit gegen alle Widrigkeiten, ist wertvoller als jeder Journalistenpreis und untermauert ebenso die Notwendigkeit einer absolut unabhängigen Presse, als dessen Repräsentant er sich sieht.

Faksimile Beschluß Oberster Gerichtshof 6 Ob 232/10aFaksimile Beschluß Oberster Gerichtshof 6 Ob 232/10a

Den vollständigen Beschluß des OGH können Sie hier lesen.

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