HILFSWERK: Verkäuferin in Krankenpflege, unausgebildet bei Intensivpflegefällen

TV-Nachrichtenbeitrag über die rechtswidrige Beauftragung von Pflegemaßnahmen bei intensiv pflegebedürftigen Patienten an eine Dienstnehmerin vom NÖ HILFSWERK, die als Nachbarschaftshelferin angestellt wurde und zusätzlich über keinerlei fachliche Ausbildung verfügte. Laut einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hätte die Dienstnehmerin nur Tätigkeiten wie beispielsweise Besorgungen erledigen oder Reinigungsarbeiten durchführen dürfen.

Daß, es sich bei dieser Beschäftigten um keinen Einzelfall handelt, belegen die der Redaktion als „vertraulich“ gekennzeichneten Einsatz- & Dienstpläne vom NÖ HILFSWERK sowie zahlreiche Aussagen weiterer Beschäftigten – weiteres Beispiel.

Im Zuge mehrerer Klagen vom NÖ HILFSWERK gegen diese Serie widerrief ein leitender Manager nach der Ankündigung einer Strafanzeige wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht seine Aussagen – er bestätigte dann die Gesetzesbrüche in einem Ausmaß von bis zu 83% in der mobilen Hauskrankenpflege.

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