Urteil Oberster Gerichtshof 6 Ob 232/10a NÖ Hilfswerk gegen Journalist Glöckel

Faksimile Beschluß Oberster Gerichtshof 6 Ob 232/10a

Die Entscheidung des OGH ist der finale Höhepunkt von in Summe 8 (!) juristischen Verfahren, mit denen das NÖ Hilfswerk gegen unseren Herausgeber wegen der Aufdeckung zahlreicher Mißstände und Gesetzesbrüche in der mobilen Hauskrankenpflege innerhalb einer Exklusivserie vorging. Das Niederösterreichische Hilfswerk verlor alle; Dieses Ergebnis stellt einen triumphalen Erfolg für die freie und unabhängige Presse…

NÖ Hilfswerk verliert vor Oberstem Gerichtshof – Journalist Glöckel obsiegte

Ausbeutung von Dienstnehmern wie in Konzernen unter der Geschäftsführung von Mag. Gunther Hampel

Als unser Nachrichtenmagazin im September 2006 die Serie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ startete, trat deren Landesorganisation von Niederösterreich unter dem verantwortlichen Geschäftsführer Mag. Gunther HAMPEL eine regelrechte Lawine juristischer Kampfmaßnahmen gegen Meinungs- und Pressefreiheit vom Zaun,

HILFSWERK verliert auch letztes Gerichtsverfahren – OLG Wien bestätigt GLÖCKEL

Journalist Glöckel errang 100% Sieg für die freie und unabhängige Presse

Während sich in den letzten Jahren zahlreiche Journalisten um den jährlich ausgelobten JournalistInnenpreis des Österreichischen Hilfswerks bemühten, kann nur einer von sich behaupten, sich tiefgründig und schonungslos mit der mobilen Hauskrankenpflege des Konzerns auseinandergesetzt zu haben. Dabei wurden diesem in Folge die Grenzen von Lobbyismus, Korruption, politischen Netzwerken

Vernichtendes Urteil des Gerichtes zur mobilen Hauskrankenpflege vom HILFSWERK

Gerichtsurteil zur mobilen Krankenpflege und Arbeitsbedingungen beim Hilfswerk

Nach über 3-jährigem Gerichtsprozeß vor dem Landesgericht Korneuburg zur letzten Klage vom NÖ HILFSWERK (in 7 vorangegangen Verfahren unterlag das HILFSWERK bereits) gegen den Prolog zur Exklusivserie von DER GLÖCKEL über Gesetzesbrüche und Pflegeskandale in der mobilen Hauskrankenpflege, hat der der ÖVP zuzuordnende Sozialverein seine 8. Niederlage vorliegen. Unter der Aktenzahl 16 Cg 108/06w