Während sich in den letzten Jahren zahlreiche Journalisten um den jährlich ausgelobten JournalistInnenpreis des Österreichischen Hilfswerks bemühten, kann nur einer von sich behaupten, sich tiefgründig und schonungslos mit der mobilen Hauskrankenpflege des Konzerns auseinandergesetzt zu haben. Dabei wurden diesem in Folge die Grenzen von Lobbyismus, Korruption, politischen Netzwerken und die Zulässigkeit der Ausbeutung von Personal sowie Mißbrauch des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Pflegeeinrichtung aufgezeigt.
Herausgeber und Journalist Walter Egon GLÖCKEL begann im September 2006 mit der Exklusivreportagenserie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals, Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich!“. Das NÖ HILFSWERK, als eine der betroffenen Ländereinrichtungen entfesselte daraufhin eine regelrechte Lawine an juristischen Kampfmaßnahmen gegen die Aufdeckung der Skandale, die Personalausbeutung und massenhaft Pflegebetrug zum Inhalt hatten. Innerhalb weniger Wochen ging das NÖ HILFSWERK derart massiv gegen den Journalisten vor, daß sogar die Polizei eines Abends an seine Tür klopfte um Erhebungen für das Gericht durchzuführen.
Die von ÖVP-Politikern durchflutete Pflegeorganisation rechnete aber nicht mit der Standhaftigkeit und Durchhaltekraft des vormaligen verdeckten Ermittlers des Innenministeriums (DEA-Ausbildung) und nunmehrigen Journalisten, zahlte hohe Honorare an Anwaltskanzleien (CMS Reich-Rohrwig Hainz, sowie Suppan & Spiegl), und verlor nun auch die Berufung gegen das vernichtende Urteil des Landesgerichts Korneuburg zu den aufgedeckten Mißständen. Nach 48 Monaten Dauer des Gerichtsverfahrens hat das Oberlandesgericht Wien unter der AZ. 3 R 9/10f unter dem Vizepräsidenten des OLG, Dr. Gerhard JELINEK als Vorsitzenden auf 24 Seiten ein Urteil im Namen der Republik gefällt, das sich aus der Sicht GLÖCKELS gleich hinter seinem Triumph durch das Urteil des OBERSTEN GERICHTSHOFES (AZ: 4 Ob 71/06d) zu den falschen Holocaust-Fotos anreiht.
In Summe hat das HILFSWERK somit 8 juristische Verfahren gegen GLÖCKEL verloren:
1. Klage
GZ: 16 Cg 108/06w – 15.9.06 am Landes- als Handelsgericht Korneuburg eingebracht
Kläger: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: § 1330 Abs 2 ABGB – Unterlassung & Widerruf – Streitwert 36.000.- € Klage wurde vom HILFSWERK auf § 1330 Abs 1 ABGB geändert
Betroffen: „Prolog zur Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“
Klageerweiterungen: „HILFSWERK täuscht raffiniert Dienstnehmer und spart Millionen an Lohnzahlungen“
Vom LG Korneuburg zurückgewiesene Klageerweiterung: „HILFSWERK: scheinbar Ausweitung von Personalmißständen Bereich Kinder & Familie„
Weiterverlauf – Finalisierung:
Das Verfahren umfaßte 8 Tagsatzungen zwischen 2007 und 2009
Wenige Tage vor der Tagsatzung hat das HILFSWERK zahlreiche Punkte von der Klageliste zurückgezogen, die Klage vollständig geändert – der Anwalt wurde zuvor gewechselt – es handelt sich um einen aktiven ÖVP Politiker (Mag. Werner SUPPAN).
Bei der 2. Tagsatzung am 23.5.07 stellte das NÖ HILFSWERK einen unzureichenden Antrag auf Klageerweiterung, dieser wird abgewiesen.
Das Landesgericht Korneuburg wies alle Klagepunkte nach über 3-jährigen Gerichtsverfahren ab. Das NÖ HILFSWERK berief gegen den Beschluß – das Oberlandesgericht Wien (AZ: 3 R 9/10f) bestätigte im September 2010 vollinhaltlich die Reportagen; Mit einem außerordentlichen Revisionsantrag wandte sich die Organisation dann an den OBERSTEN GERICHTSHOF – auch dort unterlag sie!
2. Klage und ein Antrag auf einstweilige Verfügung
GZ: 16 Cg 132/06z – 18.10.06 am Landes- als Handelsgericht Korneuburg eingebracht
Kläger: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: § 1330 Abs 2 ABGB – Unterlassung & Widerruf – Streitwert 36.000.- Euro
Betroffen: „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“
Weiterverlauf – Finalisierung:
Das Landesgericht Korneuburg hat auf Grund der Vorlage der Beweismittel im Provisorialverfahren den Sachverhalt als unwiderlegt angesehen und die Reportage bestätigt – der Antrag wurde abgewiesen. Am 30.11.06 hat das HILFSWERK darauf die Klage zurückgezogen!
Begehren auf GEGENDARSTELLUNG
Datierung: 12.10.06
Antragsteller: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: §§ 9 ff MedienG
Betroffen: „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“
Weiterverlauf – Finalisierung:
Die Veröffentlichung der GEGENDARSTELLUNG wurde von GLÖCKEL u.a. unter Berufung auf § 11 MedienG abgelehnt
Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
GZ: 16 Cg 108/06w – 9.11.06 am Landes- als Handelsgericht Korneuburg eingebracht
Kläger: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: § 1330 Abs 2 ABGB – Unterlassung & Widerruf – Streitwert 36.000.- €
Betroffen: „Prolog zur Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich„
Weiterverlauf – Finalisierung:
Das Landesgericht Korneuburg hat auf Grund der Vorlage der Beweismittel im Provisorialverfahren den Sachverhalt als unwiderlegt angesehen und die Reportage bestätigt – der Antrag wurde abgewiesen.
3. Klage
GZ: 503 Hv 152/06t – am 20.11.06 am Landesgericht Korneuburg in Strafsachen eingebracht
Kläger: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: § 152 StGB – Kreditschädigung
Betroffen: „Prolog zur Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“
Weiterverlauf – Finalisierung:
Das Landesgericht Korneuburg hat in der Gerichtsverhandlung am 12.12.06 die Klage vom NÖ HILFSWERK zurückgewiesen
Antrag auf Anordnung der Veröffentlichung
Antrag auf Zuerkennung einer Geldbuße
GZ: 119 540 HV 2/06 f-1 – 20.11.06 am Landesgericht Korneuburg eingebracht
Kläger: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: § 14 MedienG
Betroffen: „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK„
Weiterverlauf – Finalisierung:
Nachdem die juristische Vertretung von W. E. Glöckel, Dr. Albrecht Haller, dem Gericht im Zuge des Verfahrens die EINWENDUNGEN übermittelte, wurden beide Anträge vom NÖ HILFSWERK zurückgezogen.
Strafanzeigen des Journalisten gegen Führungskräfte vom HILFSWERK wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht gem. § 288 StGB
1. Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg – 13.11.06 eingebracht
Angezeigter: Mag. Wolfgang SCHABATA – Leiter Personal & Infrastruktur NÖ HILFSWERK
Betroffen: „Eidesstättige Erklärung“, die dem Landes- als Handelsgericht Korneuburg im Verfahren 16 Cg 132/06z als Beweismittel vorgelegt wurde
2. Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg – 21.11.06 eingebracht
Angezeigte:
Mag. Wolfgang SCHABATA – Leiter Personal & Infrastruktur NÖ HILFSWERK
Mag. Gunther HAMPEL – Geschäftsführer NÖ HILFSWERK wegen Anstiftung
Betroffen: Zeugeneinvernahme von SCHABATA am 30.10.06 vor dem Landesgericht Korneuburg zu GZ: 16 Cg 132/06z
3. Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg – 29.11.06 eingebracht
Angezeigte:
Mag. Wolfgang SCHABATA – Leiter Personal & Infrastruktur NÖ HILFSWERK
Mag. Gunther HAMPEL – Geschäftsführer NÖ HILFSWERK wegen Anstiftung
Betroffen: „Eidesstättige Erklärung“, die dem Landesgericht im Verfahren GZ: 119 540 HV 2/06 f-1 – Antrag auf Anordnung der Veröffentlichung sowie Antrag auf Zuerkennung einer Geldbuße als Beweismittel vorgelegt wurde
4. Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg – 10.2.09 eingebracht
Angezeigte:
Ing. Eva ZATKO – Einsatzleiterin NÖ HILFSWERK
Betroffen: „Zeugenaussage“ vor dem Landesgericht Korneuburg im Verfahren GZ: 16 Cg 109/06w
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat in sehr fragwürdigen Verfahren alle Falschaussagen unverfolgt gelassen …
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