HILFSWERK verliert auch letztes Gerichtsverfahren – OLG Wien bestätigt GLÖCKEL

Journalist Glöckel errang 100% Sieg für die freie und unabhängige PresseWährend sich in den letzten Jahren zahlreiche Journalisten um den jährlich ausgelobten JournalistInnenpreis des Österreichischen Hilfswerks bemühten, kann nur einer von sich behaupten, sich tiefgründig und schonungslos mit der mobilen Hauskrankenpflege des Konzerns auseinandergesetzt zu haben. Dabei wurden diesem in Folge die Grenzen von Lobbyismus, Korruption, politischen Netzwerken und die Zulässigkeit der Ausbeutung von Personal sowie Mißbrauch des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Pflegeeinrichtung aufgezeigt.

Herausgeber und Journalist Walter Egon GLÖCKEL begann im September 2006 mit der Exklusivreportagenserie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals, Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich!“. Das NÖ HILFSWERK, als eine der betroffenen Ländereinrichtungen entfesselte daraufhin eine regelrechte Lawine an juristischen Kampfmaßnahmen gegen die Aufdeckung der Skandale, die Personalausbeutung und massenhaft Pflegebetrug zum Inhalt hatten. Innerhalb weniger Wochen ging das NÖ HILFSWERK derart massiv gegen den Journalisten vor, daß sogar die Polizei eines Abends an seine Tür klopfte um Erhebungen für das Gericht durchzuführen.

Die von ÖVP-Politikern durchflutete Pflegeorganisation rechnete aber nicht mit der Standhaftigkeit und Durchhaltekraft des vormaligen verdeckten Ermittlers des Innenministeriums (DEA-Ausbildung) und nunmehrigen Journalisten, zahlte hohe Honorare an Anwaltskanzleien (CMS Reich-Rohrwig Hainz, sowie  Suppan & Spiegl), und verlor nun auch die Berufung gegen das vernichtende Urteil des Landesgerichts Korneuburg zu den aufgedeckten Mißständen. Nach 48 Monaten Dauer des Gerichtsverfahrens hat das Oberlandesgericht Wien unter der AZ. 3 R 9/10f unter dem Vizepräsidenten des OLG, Dr. Gerhard JELINEK als Vorsitzenden auf 24 Seiten ein Urteil im Namen der Republik gefällt, das sich aus der Sicht GLÖCKELS gleich hinter seinem Triumph durch das Urteil des OBERSTEN GERICHTSHOFES (AZ: 4 Ob 71/06d) zu den falschen Holocaust-Fotos anreiht.

In Summe hat das HILFSWERK somit 8 juristische Verfahren gegen GLÖCKEL verloren:

1. Klage

GZ: 16 Cg 108/06w – 15.9.06 am Landes- als Handelsgericht Korneuburg eingebracht
Kläger: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: § 1330 Abs 2 ABGB – Unterlassung & Widerruf – Streitwert 36.000.- € Klage wurde vom HILFSWERK auf § 1330 Abs 1 ABGB geändert

Betroffen:Prolog zur Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich
Klageerweiterungen:HILFSWERK täuscht raffiniert Dienstnehmer und spart Millionen an Lohnzahlungen
Vom LG Korneuburg zurückgewiesene Klageerweiterung:HILFSWERK: scheinbar Ausweitung von Personalmißständen Bereich Kinder & Familie

Weiterverlauf – Finalisierung:

Das Verfahren umfaßte 8 Tagsatzungen zwischen 2007 und 2009

Wenige Tage vor der Tagsatzung hat das HILFSWERK zahlreiche Punkte von der Klageliste zurückgezogen, die Klage vollständig geändert – der Anwalt wurde zuvor gewechselt – es handelt sich um einen aktiven ÖVP Politiker (Mag. Werner SUPPAN).

Bei der 2. Tagsatzung am 23.5.07 stellte das NÖ HILFSWERK einen unzureichenden Antrag auf Klageerweiterung, dieser wird abgewiesen.

Das Landesgericht Korneuburg wies alle Klagepunkte nach über 3-jährigen Gerichtsverfahren ab. Das NÖ HILFSWERK berief gegen den Beschluß – das Oberlandesgericht Wien (AZ: 3 R 9/10f) bestätigte im September 2010 vollinhaltlich die Reportagen; Mit einem außerordentlichen Revisionsantrag wandte sich die Organisation dann an den OBERSTEN GERICHTSHOF – auch dort unterlag sie!

2. Klage und ein Antrag auf einstweilige Verfügung

GZ: 16 Cg 132/06z – 18.10.06 am Landes- als Handelsgericht Korneuburg eingebracht
Kläger: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: § 1330 Abs 2 ABGB – Unterlassung & Widerruf – Streitwert 36.000.- Euro

Betroffen: „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“

Weiterverlauf – Finalisierung:
Das Landesgericht Korneuburg hat auf Grund der Vorlage der Beweismittel im Provisorialverfahren den Sachverhalt als unwiderlegt angesehen und die Reportage bestätigt – der Antrag wurde abgewiesen. Am 30.11.06 hat das HILFSWERK darauf die Klage zurückgezogen!

Begehren auf GEGENDARSTELLUNG

Datierung: 12.10.06
Antragsteller: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: §§ 9 ff MedienG

Betroffen:Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK

Weiterverlauf – Finalisierung:
Die Veröffentlichung der GEGENDARSTELLUNG wurde von GLÖCKEL u.a. unter Berufung auf § 11 MedienG abgelehnt

Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung

GZ: 16 Cg 108/06w – 9.11.06 am Landes- als Handelsgericht Korneuburg eingebracht
Kläger: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: § 1330 Abs 2 ABGB – Unterlassung & Widerruf – Streitwert 36.000.- €

Betroffen:Prolog zur Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich

Weiterverlauf – Finalisierung:
Das Landesgericht Korneuburg hat auf Grund der Vorlage der Beweismittel im Provisorialverfahren den Sachverhalt als unwiderlegt angesehen und die Reportage bestätigt – der Antrag wurde abgewiesen.

3. Klage

GZ: 503 Hv 152/06t – am 20.11.06 am Landesgericht Korneuburg in Strafsachen eingebracht
Kläger: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: § 152 StGB – Kreditschädigung

Betroffen:
Prolog zur Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich

Weiterverlauf – Finalisierung:
Das Landesgericht Korneuburg hat in der Gerichtsverhandlung am 12.12.06 die Klage vom NÖ HILFSWERK zurückgewiesen

Antrag auf Anordnung der Veröffentlichung
Antrag auf Zuerkennung einer Geldbuße

GZ: 119 540 HV 2/06 f-1 – 20.11.06 am Landesgericht Korneuburg eingebracht
Kläger: NÖ HILFSWERK
Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Wegen: § 14 MedienG

Betroffen: „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK

Weiterverlauf – Finalisierung:
Nachdem die juristische Vertretung von W. E. Glöckel, Dr. Albrecht Haller, dem Gericht im Zuge des Verfahrens die EINWENDUNGEN übermittelte, wurden beide Anträge vom NÖ HILFSWERK zurückgezogen.

Strafanzeigen des Journalisten gegen Führungskräfte vom HILFSWERK wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht gem. § 288 StGB

1. Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg – 13.11.06 eingebracht

Angezeigter: Mag. Wolfgang SCHABATA – Leiter Personal & Infrastruktur NÖ HILFSWERK

Betroffen: „Eidesstättige Erklärung“, die dem Landes- als Handelsgericht Korneuburg im Verfahren 16 Cg 132/06z als Beweismittel vorgelegt wurde

2. Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg – 21.11.06 eingebracht

Angezeigte:
Mag. Wolfgang SCHABATA – Leiter Personal & Infrastruktur NÖ HILFSWERK
Mag. Gunther HAMPEL – Geschäftsführer NÖ HILFSWERK wegen Anstiftung

Betroffen: Zeugeneinvernahme von SCHABATA am 30.10.06 vor dem Landesgericht Korneuburg zu GZ: 16 Cg 132/06z

3. Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg – 29.11.06 eingebracht

Angezeigte:
Mag. Wolfgang SCHABATA – Leiter Personal & Infrastruktur NÖ HILFSWERK
Mag. Gunther HAMPEL – Geschäftsführer NÖ HILFSWERK wegen Anstiftung

Betroffen: „Eidesstättige Erklärung“, die dem Landesgericht im Verfahren GZ: 119 540 HV 2/06 f-1 – Antrag auf Anordnung der Veröffentlichung sowie Antrag auf Zuerkennung einer Geldbuße als Beweismittel vorgelegt wurde

4. Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg – 10.2.09 eingebracht

Angezeigte:
Ing. Eva ZATKO – Einsatzleiterin NÖ HILFSWERK

Betroffen: „Zeugenaussage“ vor dem Landesgericht Korneuburg im Verfahren GZ: 16 Cg 109/06w

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat in sehr fragwürdigen Verfahren alle Falschaussagen unverfolgt gelassen …

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