In den beiden Reportagen zur Reportage HILFSWERK: Profit auf dem Rücken der Dienstnehmer Teil 1 und Teil 2 haben wir die Heranziehung von sogenannten “Auslastungsquoten” zur Berechnung der Entlohnung der Arbeitszeit der Dienstnehmer der mobilen Hauskrankenpflege bei dieser Dienstleistungseinrichtung dargestellt. Wie die Fachvertreter der NÖ ARBEITERKAMMER während eines Gespräches gegenüber DER GLÖCKEL bestätigten, handelt es sich bei dieser Berechnungsmethode nicht nur um eine Rechtswidrigkeit, sondern zusätzlich um eine Diskriminierung innerhalb der mobilen Pflegeberufe, da unterschiedliche Quoten für Heimhelfer, Pflegehelfer und diplomiertes Pflegepersonal herangezogen werden. (anwesende AK-Vertreter: Leiter der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht, Herr DDR. Wolfgang MASSL, Leiter der Abteilung Gesundheitswesen, Herrn Dr. Bernhard RUPP und Susanna BELOHLAVEK, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.) Wie weitere Recherchen ergaben, sind ebenso die Therapeuten sowie das Reinigungspersonal, das im mobilen Einsatz für die Organisation tätig ist, von diesen Auslastungsquoten betroffen. So darf je nach Ausbildungsrad das höher qualifizierte Personal vom HILFSWERK mehr Arbeitszeit verrechnen als die “darunter” angesiedelte Dienstnehmergruppe. Laut unseren Recherchen und Anfragen bei unterschiedlichen Landesgeschäftsstellen vom HILFSWERK in Österreich, haben die jeweiligen Landesgeschäftsstellen divergierende Auslastungsquotenschlüssel für die Dienstnehmer in Verwendung. Ebenso liegt uns, abgesehen von den zahlreichen Beschäftigten vom HILFSWERK eine Bestätigung durch eine Führungskraft vom HILFSWERK zu den Auslastungsquoten für das Bundesland Niederösterreich vom 4.9.06 vor. Die Führungskraft, von uns zu etwaigen Veränderungen in den letzten Jahren befragt: “Die sind gleich geblieben” – die Antwort auf unsere Nachfrage: “Das kann ich 100%ig sagen, das weiß ich, die haben sich nicht verändert“.
An Frau Mag. Martina GOETZ der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation vom WIENER HILFSWERK sandten wir deshalb folgende Anfrage:
Im Zusammenhang mit einer Recherche, ersuche ich Sie um Auskunft, ob es zutreffend ist, daß für die Entlohnung von Mitarbeitern im mobilen Pflegedienst in Ihrem Bundesland folgender Prozentschlüssel der sogenannten “Auslastungsquote” zutreffend ist:
Heimhelfer 92 %
Pflegehelfer 90 % und
Diplomiertes Pflegepersonal 85 %Wenn dieser abweichend sein sollte, so ersuche ich Sie um Bekanntgabe der aktuellen Zahlen.
Frau Mag. GOETZ antwortete auf unsere Anfrage wie folgt:
Sehr geehrter Herr Glöckel,
was die sogenannte Auslastungsquote betrifft, haben wir uns nach den vom FSW (Fonds Soziales Wien) vorgegeben Modalitäten zu richten. Die von Ihnen genannten Zahlen sind nicht zutreffend – ich kann Ihnen auch keine aktuellen Werte nennen, da diese nicht publiziert werden.Mit freundlichen Grüßen,
Martina Goetz
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Mag. Martina Goetz
Öffentlichkeitsarbeit & interne Kommunikation
Die Landesgeschäftsstelle vom WIENER HILFSWERK war die einzige aller angefragten Arbeitgeberstellen, die zwar nicht den zur Lohnberechnung herangezogenen Prozentschlüssel bekanntgab, jedoch zum Ausdruck brachte, und das ist wesentlich, daß sie in Wien ebenso existieren. Die übrigen Landesorganisationen vom HILFSWERK beriefen sich vordergründig auf den Kollektivvertrag, durch den die Besoldung geregelt ist. Natürlich basiert die Entlohnung auf den einschlägigen BAKS-Kollektivvertrag, hinter dem das HILFSWERK jedoch die Auslastungsquoten verbirgt.
Herr Dir. Armin WIESER, der Landesgeschäftsführer vom SALZBURGER HILFSWERK, versteckte sich gar hinter dem Rechtsverfahren, das das NÖ HILFSWERK gegen uns betreibt und teilte auf Anfrage zur rechtswidrigen Entlohnungen des HW-Personals wie folgt mit:
Wie bereits im letzten mail festgestellt, möchte ich nochmals festhalten, dass die Tätigkeiten den Bestimmungen des BAGS-Kollektivvertrages unterliegen.
Weiters möchte ich festhalten, dass ein Rechtsstreit zwischen Ihnen und dem NÖ Hilfswerk vorliegt. Daher ist es uns nicht möglich Ihnen bis zum Ende dieses Verfahrens weitere Auskünfte zu erteilen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dir. Armin WieserQualität von Mensch zu Mensch. Hilfswerk.
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Hilfswerk
Dir. Karl-Armin Wieser
Landesgeschäftsführer
Klessheimer Allee 45
5020 Salzburg

- Die Bezahlung des Personals im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege beim HILFSWERK richtet sich gesetzwidrig nicht an der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit der DienstnehmerInnen, wie die Vertreter der ARBEITERKAMMER bestätigten, sondern dem Geld, daß das HILFSWERK durch Patientenbetreuung verdient! Hier die Formel unter Beifügung, der beim NIEDERÖSTERREICHISCHEN HILFSWERK zur Zeit geltenden Prozentschlüssel. Das NÖ HILFSWERK beschäftigt laut Selbstauskunft und Presseaussendungen über 4400 Mitarbeiter und steht unter der Präsidentschaft von BM a.D. Dr. Ernst STRASSER!
Der BAGS-Kollektivvertrag wäre dem Grunde nach rechtens, wenn jedoch nicht der Öffentlichkeit verborgen, die gesetzlich nicht gedeckte “Auslastungsquotenregelung” das Einkommen der Beschäftigten doch ganz erheblich schmälert und deren Anwendung eine INTERNA darstellt. Denn diese bringt eindeutig und unwiderlegbar zum Ausdruck, daß sich die Bezahlung des gesamten Personals im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege nach den Zeiten richtet, die die Dienstleistungseinrichtung den Kunden/Patienten verrechnet und nicht nach deren tatsächlichen Arbeitszeitaufwand. Diese Lohnverrechnung würde umgelegt auf eine Kassiererin in einem Supermarkt in NÖ bedeuten: wenn sie z.B. eine Arbeitszeit von 8h täglich hat, jedoch nur 5h lang Kunden an die Kassa kommen würden, um den Einkauf zu bezahlen, und somit der Supermarkt nur während dieser fünf Stunden ein Einkommen durch Kunden hat, daß sie unter Anwendung des Quotenschlüssels, den auch Heimhelfer von 92% haben, anstelle der 8h Arbeitszeit nur 5h 20′ Arbeitszeit verrechnen darf.
Laut HILFSWERK-Formel wäre dies wie folgt: Während 5h verdient der Arbeitgeber durch die Arbeit der Kassiererin, nicht während 8h deren Arbeitszeit – diese 5h dürfen nur durch eine Arbeitszeit der Beschäftigten dividiert werden und mit dem Faktor 100 multipliziert, daß die Summe höchstens 92% oder mehr betragen darf. HW-Formel: Betreuungszeit, die dem Kunden verrechnet wird : Arbeitszeit des Dienstnehmers = x 100 = Summe 92%. Laut der gesetzwidrigen Unternehmenspolitik vom HILFSWERK wäre das Ergebnis, sofern alle 8 Arbeitsstunden verrechnet werden würden, eine Auslastungsquote von 62,5%. (5:8×100=62,5%) Damit die Kassiererin den Vorgaben vom Dienstgeber entspricht, darf sie jedoch nur 5h 20′ dem Arbeitgeber als Arbeitszeit in Verrechnung bringen. Damit erreicht sie dann einen Prozentsatz von 93,8%. 2h und 40′ bleiben ihr unentlohnt, aber dafür bekommt sie für diesen Tag ein “Rufzeichen” (siehe Angaben der HW-Beschäftigten über Folgen gegen Verstöße zu den Auslasungsquoten), da sie anstelle der 92 % sogar ein paar Minuten weniger in Rechnung gestellt hat und 93,8% erreichte.
Weil die ÖVP hinter dem HILFSWERK steht können Gesetze scheinbar gebrochen werden

Im Supermarkt würden Gewerkschaften und Personalvertretung auf die Barrikaden steigen, um solche Modalitäten abzustellen, wegen der Plausibilität der Rechtswidrigkeit würde die Öffentlichkeit auch entsprechend empört reagieren. Beim HILFSWERK laufen die Dinge doch etwas anders und fassungslos steht man vor dem Netzwerk der Organisation und betrachtet das Gesamtbild. Dem NÖ HILFSWERK steht der ehemalige Innenminister Dr. Ernst STRASSER (ÖVP) als Präsident und die Vizepräsidentin LAbg. Michaela HINTERHOLZER (ÖVP) vor, dem WIENER HILFSWERK als Vizepräsidentin LAbg. GR Ingrid LAKATHA (ÖVP), dem KÄRNTNER HILFSWERK Mag. Elisabeth SCHEUCHER (ÖVP). Die Zusammensetzung auf jeder Geschäftsstellen- und Landesebene läßt sich so für alle Bundesländer beliebig fortsetzen und alle leitenden und verantwortlichen Personen verbindet ein ganz wesentlicher Faktor: Sie haben bei Antritt ihrer politischen Funktionen einen Eid auf die Verfassung und die Einhaltung der Gesetze der Republik Österreich geleistet.
Wieder durch Vorlage einer “Eidesstättigen Erklärung” vom Leiter Personal und Infrastruktur, Mag. Wolfgang SCHABATA vom NÖ HILFSWERK, datiert mit 7.11.06 steht wie folgt dem Gericht als Beweismittel in einem Rechtsverfahren gegen DER GLÖCKEL wie folgt:
Infolge der strikten Einhaltung der Vereinsstatuten sind daher die Vorwürfe des Beklagten, Profit auf Kosten der Mitarbeiter machen zu wollen … absurd und falsch.

Faksimile aus einer der zahlreichen "Eidesstättigen Erklärungen" von Mag. Wolfgang SCHABATA, Leiter Personal & Infrastruktur vom NÖ HILFSWERK, dem Gericht als Beweismittel vorgelegt. Gegen SCHABATA wurden bereits 3 Anzeigen wegen Falschaussage vor Gericht bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg vom Journalisten W. E. Glöckel gem. § 288 StGB eingebracht - weitere folgen. SCHABATA blieb auch der letzten zur Reportage gerichtlichen Einvernahme im Verfahren 16 Cg 108/06w fern - aus welchen Gründen auch immer ...
Anm.: Die Vereinsstatuten wurden seitens des HILFSWERKS nie dem Gericht vorgelegt, obwohl ausdrücklich mehrfach ins Treffen geführt und von uns im Zuge der Gerichtsverfahren eingefordert. Seit wir sie vorliegen haben, wobei der Bezug über die zuständige Vereinsbehörde innerhalb der Polizei St. Pölten auch nicht so glatt über die Bühne ging, weil uns ein Beamter die Übermittlung verweigern wollte, fanden wir auch einige Gründe dafür, weil dort inhaltlich Bemerkenswertes im Hinblick auf die Klagen vom HILFSWERK sowie die “Eidesstättigen Erklärungen” von SCHABATA zu finden ist – mehr dazu aber zu einem späteren Zeitpunkt.
Aus den Satzungen vom NIEDERÖSTERREICHISCHES HILFSWERK, dem § 2,
“Zweck des Vereines” steht unter Ziffer 3: “… erbringt das NÖ Hilfswerk Dienstleitungen … im Rahmen der … einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

Faksimile aus den Statuten vom NÖ HILFSWERK - § 2 "Zweck des Vereines"
In keinem einzigen Gesetz der Republik Österreich konnten wir fündig werden, daß an Beschäftigten im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege eine Entlohnung zu entrichten ist, die an das Einkommen des Arbeitgebers gekoppelt ist, einen Umstand, den die Auslastungsquoten jedoch eindeutig und unwiderlegbar zum Ausdruck bringen, und der durch Aussagen der Beschäftigten, Dokumente und Bestätigung von Juristen ebenso unwiderlegbar bewiesen ist. Das HILFSWERK wirtschaftet auf dem Rücken seiner Dienstnehmer. Daß, die beeidete Zeugenaussage von SCHABATA Folgen haben wird und unsererseits zum wiederholten Male mit einer Anzeige nach § 288 StGB beantwortet wird, ist ebenso als Selbstverständnis anzusehen, wie die Fortführung der Serie “Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals” zur Causa HILFSWERK.
Zurückkommend auf den konkreten Fall:










