Pressemitteilung
In der neuen Reportage zur Exklusivserie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ weist das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL der Dienstleistungsunternehmung im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege, dem HILFSWERK, die Täuschung seiner eigenen Beschäftigten durch Heranziehung von gesetzwidrigen AUSLASTUNGSQUOTEN nach.
Alleine im Bundesland Niederösterreich umfaßt das NÖ HILFSWERK über 4400 Mitarbeiter und Österreichweit in Summe über 7600 Beschäftigte. Durchzogen ist die Führung der ÖVP-nahen Organisation mit Spitzenmandataren der ÖSTERREICHISCHEN VOLKSPARTEI. Ausgerechnet unter dieser brisanten Konstellation verbirgt das HILFSWERK hinter dem Kollektivvertrag sogenannte „Auslastungsquoten“, die zur Berechnung der zu entlohnenden Arbeitszeit des Personals in der mobilen Hauskrankenpflege herangezogen werden und bezahlt nicht, die tatsächlich von den Bediensteten geleistete Arbeitszeit. Daß, jedoch die gesamte erbrachte Arbeitszeit der Beschäftigten zu entlohnen ist, haben auch die Fachleute der ARBEITERKAMMER bereits bestätig. Das HILFSWERK berechnet den Dienstnehmerlohn, die zu bezahlenden Arbeitszeiten durch eine eigene Formel, die eindeutig und unwiderlegbar zum Ausdruck bringt, daß das eigene Personal nur ein verringertes Einkommen dadurch hat, als ihm rechtmäßig zusteht, das zusätzlich an die Einnahmen durch Patientenbetreuung des Dienstgebers gekoppelt ist. Dies stellt einen Rechtsbruch dar, denn je nach Beschäftigungsgruppe differenzierend von REINIGUNGSPERSONAL, HEIMHELFER, PFLEGEHELFER, DIPL. PFLEGEPERSONAL und THERAPEUTEN dürfen entsprechend dem unterschiedlichen vorgegebenen Prozentschlüssel Arbeitszeiten zur Entlohnung von diesem Personal in den Arbeitsaufzeichnungen eingetragen werden. Alleine der Umstand, daß für die DienstnehmerInnen in der mobilen Hauskrankenpflege unterschiedliche Prozentschlüssel angewendet werden, wird als diskriminierend angesehen.
Für ein einschlägiges Rechtsverfahren indem eine mittlerweile gekündigte PFLEGEHELFERIN mit Unterstützung von DER GLÖCKEL und der NÖ ARBEITERKAMMER gegen das HILFSWERK juristisch vorgeht, wurde eine Gegenüberstellung von tatsächlich geleisteter Arbeitszeit und real entlohnter Arbeitszeit erstellt. Das Resultat unfaßbar: Der Spitzenwert alleinig an einem einzigen Arbeitstag zwischen tatsächlich erbrachter Arbeitszeit gegenübergestellt der real bezahlten Arbeitszeit betrug 2h 33′. Rechnet man das Durchschnittsergebnis, auch unter Beifügung weiterer Abrechnungen von anderen Beschäftigten, auf alle Dienstnehmer hoch, dann geht es jährlich um bis zu über 13 Millionen Euro, die das HILFSWERK seinen Dienstnehmern vorenthält und dadurch selbst profitiert.
Die Pikanterie liegt in dem Umstand begründet, daß die sogenannten „Auslastungsquoten“ vom HILFSWERK den Beschäftigten definitiv als Vorgabe dargelegt werden und Verstöße gegen diese auch geahndet werden. Daß sie jedoch rechtswidrig sind, wird den DienstnehmerInnen weder mitgeteilt, noch ist dessen Rechtswidrigkeit für sie erkennbar. Im Gegenteil: Bei Überprüfungen von Lohnabrechnungen von HILFSWERK-Beschäftigten durch die ARBEITERKAMMER in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmervertretung, konnte diese die „Auslastungsquoten“ bis dato weder verifizieren noch identifizieren, da dieses Abrechnungsschema der zu entlohnenden Arbeitszeiten nie auf „offiziellen“ Lohnabrechnungen aufscheint und die Beschäftigten in Annahme der Rechtmäßigkeit der „Auslastungsquoten“ nie darauf hingewiesen haben, da diese für sie ein Selbstverständnis darstellen.
Durch interne Dokumente vom NÖ HILFSWERK, Arbeitsaufzeichnungen und zahlreiche Aussagen von HILFSWERK-Personal kann die Anwendung der „Auslastungsquoten“ von DER GLÖCKEL unwiderlegbar nachgewiesen werden.
Die Reportage: „HILFSWERK täuscht raffiniert Dienstnehmer und spart Millionen an Lohnzahlungen“ unter: http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu.
Fast als Ironie ist angesichts dieses Umstandes die Feststellung zu machen, daß das HILFSWERK den verantwortlichen Chefredakteur Walter Egon GLÖCKEL wegen der Exklusivserie zu einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht Korneuburg am 12.12.06 wegen KREDITSCHÄDIGUNG gem. § 152 StGB laden ließ. In zwei weiteren Verfahren wegen Unterlassung und Widerruf gem. § 1330 ABGB mußte das NÖ HILFSWERK schon 2 Niederlagen vor Gericht einstecken und zog bereits eine Klage zurück.
DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin seit 2000
ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel
http://www.dergloeckel.eu
presse(at)gloeckel.info
071112