Eine klingende Gerichtsverhandlung zu den beim HILFSWERK aufgedeckten Mißständen

Bruch der MenschenwürdeEs war eine in mehrerlei Hinsicht klingende, und für Insider sogar nachklingende Gerichtsverhandlung, als die Richterin Mag. Carolin RAK vom Landesgericht Korneuburg am 12.9.07 pünktlich um 09:15 Uhr zur Causa NÖ HILFSWERK gegen Walter Egon GLÖCKEL zur 3. Tagsatzung aufrief. Nicht nur bildlich und akustisch klingend, weil die Handys sowohl des Zeugen der ÖVP-zuzuordnenden Dienstleistungseinrichtung, dem Manager Dr. K. LEVIN während seiner richterlichen Einvernahme zu läuten begann, sondern auch gleich zwei Mal vom ÖVP-Politiker und Rechtsanwalt der klagenden Partei Mag. SUPPAN während der Tagsatzung seinen Besitzer zur Aufmerksamkeit rief. Dezent zurückhaltend aber doch bestimmt forderte Richterin RAK, was als Selbstverständnis zu gelten hätte, Handys aus!

Doch für einen Menschen, wie den Journalisten, der mittlerweile über einen Zeitraum von 6 Jahren mit zahlreichen Beschäftigten vom HILFSWERK im gesamten Bundesgebiet einmal mehr, ein anderes Mal weniger, aber dennoch kontinuierlich Kontakte, Informationsaustausch und bisweilen gesellschaftliche Begegnungen pflegt, also mit genau jenen Menschen, die die psychisch belastende aber auch körperlich sehr anstrengende Arbeit vor Ort bei den Patienten ausüben, für die u.a. auch vormalige/ehemalige Politiker üblicherweise im Rampenlicht stehen, war das Erscheinungsbild des Managers LEVIN ein krasser Gegensatz im Vergleich zu den HILFSWERK-Angestellten.

LEVIN oder präziser Dr. Mag. Ingenieur LEVIN: „smart“ wirkend, gebräunt, verkörpert in seinem Aussehen und Ausstrahlung, daß was man von einem Manager erwartet. Wenn hier nicht der vom Journalisten existierende Gegensatz zu dem bei den Patienten ausübenden Dienstnehmern der untersten hierachischen Ebene wahrnehmbar wäre. Abgesehen von Photos, die der Öffentlichkeit mediengerecht inszeniert vorgeführt werden, zeigt der Praxisalltag ein völlig anderes Bild: Ein Erscheinungsbild von Hetze, Zeitdruck, Streß und psychischer Belastung, die sich für den Betrachter nicht verbergen lassen und von einer Zeugin, die sich dem Journalisten zur Verfügung stellte, dadurch untermauert wurde, daß sie in der 2. Tagsatzung erklärte, daß zu wenig Zeit vorhanden sei, um Menschen die menschliche Zuwendung angedeihen zu lassen, die notwendig wäre.

Richterin RAK fragt den vom NÖ HILFSWERK benannten Zeugen LEVIN bezüglich seiner Tätigkeit bei seinem Dienstgeber. LEVIN übe das Regionalmanagement Region Süd in Niederösterreich aus. Präzisiert wie folgt: „operativer Vertrieb – für 70 Dienstleistungseinrichtungen verantwortlich.“ Unmittelbar darauf wird korrigiert natürlich nicht VERTRIEB, sondern BETRIEB und die Zahl wird auf 40 berichtigt. Darin wäre die Zuständigkeit für folgende Bereiche gegeben: das Personal, daß das Personal Arbeit hat, die Kunden gut betreut werden ,ebenso für die Rekrutierung des Personals.

Klage gegen NÖ HILFSWERK am Arbeits- & Sozialgericht KorneuburgDie Richterin befragte LEVIN umfangreich zu den Publizierungen und Sachverhalten, die GLÖCKEL zu der Serie über den Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich bereits vornahm und konfrontierte ihn auch mit den umfassenden Angaben der Zeugin der 2. Tagsatzung, die u.a. auch die rechtswidrige Beauftragung von Pflegemaßnahmen, zu denen sie gar nicht berechtigt war, bekundete. LEVIN kann eines mit Sicherheit nicht abgesprochen werden, nämlich daß er Wortkarg wäre, LEVIN kann reden, so gut und geschickt, daß selbst GLÖCKEL sporadisch nach den vielen Worten und ausschweifenden Angaben, die dieser machte, gar nicht mehr wußte, was die Richterin eigentlich gefragt hatte. Alleine LEVINs Äußerungen zur Thematik der sogenannten Auslastungsquoten, deren Anwendung nach GLÖCKELS Recherchen und Dokumenten die rechtswidrige Bezahlung des Personals beim HILFSWERK zur Folge haben, waren „brillant“ – natürlich nur aus der Sicht des HILFSWERKS. Es läßt sich jedoch noch so viel „herumreden“, an den Fakten ist nicht vorbeizukommen. Und deshalb hat auch eine ehemalige Beschäftigte jetzt Klage am Arbeits- und Sozialgericht am LG Korneuburg (vertreten durch Dr. Alois OBEREDER, 1080 Wien) mit einer Forderung von 5.741,97 Euro gegen das NÖ HILFSWERK eingebracht. Das HILFSWERK in Österreich hat jedoch über 7600 Beschäftigte und davon alleine das NÖ HILFSWERK mittlerweile über 4500 DienstnehmerInnen.

Interessant auch der Umstand, daß das HILFSWERK ganz offensichtlich nunmehr bestrebt ist, die von GLÖCKEL aufgezeigten Mißstände und Gesetzesverstoße auf eine einzige Dienststelle zu beziehen, und dabei auch nur von „extremen Notfällen“ zu sprechen, wobei Mißmanagement und Gesetzesbruch die eigentlich richtigen Bezeichnungen wären. Denn beispielsweise das Bundesgesetz betreffend der zulässigen Pflegemaßnahmen ist eindeutig und unmißverständlich.

Zu der Einvernahme des Personalleiters, Mag. SCHABATA kam es wieder nicht, und bevor die Befragung von LEVIN durch den Anwalt GLÖCKELS aus Zeitgründen (der Gerichtssaal stand der vorsitzführenden Richterin nur bis Mittag zur Verfügung) abgebrochen wurde, wurde der Fokus auf Recherche und Fakten gelegt: LEVIN gab u.a. von sich: „Laut Betriebsvereinbarung ist die 1. Anfahrt zum Kunden nicht Arbeitszeit“. Der Journalist hatte da jedoch eine ganz andere definitive Aussage der Fachjuristen der NÖ ARBEITERKAMMER und legte eine Betriebsvereinbarung vor, in der anderes zu Lesen steht. LEVIN darauf, gemeint wäre damit …

Damit der Versuch seitens des HILFSWERKS, die ganzen Mißstände auf nur eine Region einer Dienststelle zu schieben, jedoch schon im Keim erstickt werde, weil dem HILFSWERK eine offizielle Quelle aus dieser bekannt war, legte GLÖCKELS Rechtsanwalt Dr. Reinhard SCHUSTER (2410 Hainburg) 3 Veröffentlichungen des offiziellen Organs des Betriebsrates vom NÖ HILFSWERK vor.

Beweismittel die Feststellungen des eigenen Betriebsrates vom NÖ HILFSWERKGLÖCKEL legte weitere gravierende angeprangerte und festgestellte Mißstände, die ganz Niederöstereich betreffen und auch durch den eigenen Betriebsrat vom NÖ HILFSWERK festgestellt und veröffentlicht wurden, vor. Auffallend: Mißstände die das Einkommen der eigenen Beschäftigten betreffen, dieses verringern …

Dabei steht schwarz auf weiß wie folgt:

Betriebsrat vom NÖ HILFSWERK informiertZu festgestellten Mißständen des Betriebsrates zur täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Wochenendruhe sowie der Wochenruhe 2006 – 1:1-Abschrift:

Überprüfung der Arbeitsaufzeichnungen

Der Betriebsrat überprüft derzeit zentral und stichprobenartig die Arbeitsaufzeichnungen von einigen hundert MitarbeiterInnen von Februar/März 2006. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass häufig die Wochenendruhe, die Wochenruhe, die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und andere Regelungen nicht oder nur teilweise eingehalten werden. Ich werde in der nächsten Zeitung über das endgültige Ergebnis und über die daraus resultierenden Konsequenzen berichten.

Betriebsrat: falscher Kollektivvertrag beim NÖ HILFSWERK

Zu falschen Einstufungen im Kollektivvertrag 2005 – 1:1 Abschrift:

Einsprüche

Wie schon erwähnt, hat die Einstufung in die Verwendungsgruppen des Kollektivvertrages bei mehreren KollegInnen (vorwiegend KollegInnen der Verwaltung und MitarbeiterInnen der Zentren) laut Meinung des Betriebsrates und der damit befaßten juristischen Experten nicht gestimmt. In diesen Fällen hat der Betriebsrat Einspruch erhoben. Diese Einsprüche konnten bis zu Redaktionsschluß der vorliegenden Zeitung noch nicht geklärt werden.

Zur Streichung von Arbeitsstunden damit die Auslastungsquote stimmt 2005 – 1:1 Abschrift:

Selbst der Betriebsrat vom NÖ HILFSWERK prangert die Anwendung der Auslastungsquoten anSelbst der Betriebsrat vom NÖ HILFSWERK prangert die Anwendung der Auslastungsquoten an

Auslastung ist wichtig – aber nicht um jeden Preis

Wir alle wissen, dass die Auslastung ein ganz wichtiger Faktor ist, um die Wirtschaftlichkeit des NÖ Hilfswerks zu sichern. Anrufe von KollegInnen haben mich hellhörig gemacht, dass die Auslastung nicht immer korrekt zustande kommt, sondern „gebastelt“ wird. Alleine das Ansinnen an die MitarbeiterInnen, geleistete Arbeitsstunden zu streichen oder erst gar nicht aufzuschreiben, um der Auslastungsvorgabe zu entsprechen, lassen die Gemüter der KollegInnen heiß laufen.

Im Kollektivvertrag ist festgehalten, dass die Fahrzeit zwischen den einzelnen Arbeitsblöcken als Arbeitszeit gewertet wird. Daher muß diese Fahrzeit auch in der Arbeitsaufzeichnung ersichtlich sein und als Arbeitszeit bezahlt werden.

Der Dienstplan ist die Vorgabe für die Einsätze und die Grundlage für die Arbeitszeit. Ein gut gestalteter Dienstplan kann die Auslastung sicherlich positiv beeinflussen.

Eine gute Auslastung ist das Ziel, aber nicht ein Muß um jeden Preis.

Ingrid Brunner
stv. Vorsitzende des Betriebsrates

Für den Journalisten ist dies ein markanter Punkt, denn damit ist nachgewiesen, daß bereits mindestens vor 2 Jahren die rechtswidrige Anwendung der Auslastungsquoten bekannt waren. Übelkeit kommt jedoch hoch, wenn GLÖCKEL durch vorgelegte Arbeitszeitaufzeichnungen, Dienstpläne und Gehaltsabrechnungen die Feststellungen machen konnte, daß bis jedenfalls zur ersten Veröffentlichung der Exklusivserie Dienstnehmern zustehendes Geld nicht ausbezahlt wurde und der Betriebsrat offensichtlich zugesehen hat. Die Geschädigten wandten sich nämlich in Folge an den Journalisten und nicht mehr an die eigene Personalvertretung.

Ja, es war wie jede Gerichtsverhandlung: lehrreich, und eine interessante Begegnung mit modernen Konzernstrukturen und dem Management vom HILFSWERK, wo Begriffe vom operativen Geschäft, Marketingholding für Öffentlichkeitsarbeit vom HILFSWERK ÖSTERREICH und Lobbying angesprochen wurden. LEVINS Befragung geht am 5.12.07 ab 09:15 Uhr im Saal V des Landesgerichts Korneuburg weiter. Jedenfalls wurde dem Landesgericht zu dem Verfahren auch der TV-Beitrag: „HILFSWERK: Verkäuferin in Krankenpflege, unausgebildet bei Intensivpflegefällen“ als Beweismittel vorgelegt.

Vergessen hier nicht einige Menschen vor lauter Management, Geld, Macht und Politik, Netzwerken und Lobbying, daß es um Menschen geht? Qualität von Mensch zu Mensch, der Slogan vom Konzern HILFSWERK, dem wir nachgewiesen haben (und das auch bereits eingestanden hat), auf dem Rücken der eigenen Beschäftigten und der zu pflegenden und zu betreuenden Menschen zu wirtschaften …

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Bildlegenden v.o.n.u.:
Faksimile aus „Betriebsr@t“ – Informationen des Betriebsrates für die MitarbeiterInnen des NÖ Hilfswerkes; Ausgabe 2/2006, 13. Jahrgang
Faksimile aus „Betriebsr@t“ – Informationen des Betriebsrates für die MitarbeiterInnen des NÖ Hilfswerkes, Ausgabe 2/2005, 12. Jahrgang
Faksimile aus „Betriebsr@t“ – Informationen des Betriebsrates für die MitarbeiterInnen des NÖ Hilfswerkes, Ausgabe FJ/2005, 12. Jahrgang
Medieninhaber, Herausgeber, Hersteller, Betriebsrat des NÖ Hilfswerkes für den Inhalt verantwortlich: BRV Ingrid Kreuzer
Redaktionsteam: Ingrid Kreuzer, Hedwig Maurer, Herta Löscher

Die Veröffentlichung dieser Abbildungen dient lediglich der Veranschaulichung des Artikels, das Urheberrecht wird durch diese Veröffentlichung nicht berührt und verbleibt bei den jeweiligen Rechteinhabern. Diese Artikel des Mediums „Betriebsr@t“ wurden als Beweismittel beim gegenständlichen Verfahren dem Landesgericht Korneuburg vorgelegt und sind Bestandteil der Beweisführung des beklagten Journalisten.

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