Sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums der Arbeiterkammer Niederösterreichs!
Ich wende mich mit dieser ungewöhnlichen Vorgangsweise an Sie, weil der sachliche Inhalt diese Maßnahme als erforderlich erscheinen läßt. Im Zuge von Recherchen zum HILFSWERK wurden Feststellungen gemacht, daß deren DienstnehmerInnen unter Heranziehung von sogenannten „Auslastungsqoten“ nicht die Entlohnung erhalten, die deren tatsächlicher Arbeitszeit entsprechen. Laut Aussagen auch eines Ihrer eigenen Juristen, stellt dies eine Rechtswidrigkeit dar. Einfach gesagt, wird das Personal im Bereich des mobilen Pflegedienstes auf zu entlohnende Arbeitszeiten nach Vorgabe des sogenannten Auslastungsprozentsatzes zugeschnitten. Zusätzlich gibt es für HeimhelferInnen, PflegehelferInnen und diplomiertes Pflegepersonal unterschiedliche Prozentsätze, die das Maß der zu entlohnenden Arbeitszeit differenzierend festlegen. Ausführliche Beispiele zu den Auslastungsquoten und der Berechnung der zu entlohnenden Arbeitszeiten haben wir bereits veröffentlicht und dürfen auf diese Publizierungen unter www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu verweisen.
Laut einer vertraulichen Quelle innerhalb Ihrer Interessenvertretung wird wegen der medialen und politischen Tragweite des Themas nur dann durch die ARBEITERKAMMER ein sogenanntes Feststellungsverfahren durch Klagseinbringung betrieben, das juristisch die Feststellung der Rechtswidrigkeit erbringen kann, wenn das Präsidium diesem zustimmt.
Die Menschen, die in diesem Arbeitsbereich tätig sind, tragen eine große Verantwortung und verrichten Arbeiten, die für viele andere Menschen unvorstellbar ist. Es sind ihre Hände, Ihr Wille, Ihre Kraft und Energie und das Bemühen denen Zuwendung und Würde zu geben, die die Träger und Gestalter der Gesellschaft zuvor waren. Wenn wir heute angesichts der bevorstehenden „Überalterung“ unserer Gesellschaft nicht den Mut haben, aus politischen Interessen Gegebenheiten entgegenzutreten, sie aufzuzeigen und Rechtswidrigkeiten abzustellen, wie kann dann die heutige Generation erwarten, daß auch ihnen einmal eine Betreuung zuteil wird, die nicht auf Kosten dieser gesellschaftlich bedeutenden Berufsgruppe gestaltet wird und der somit die Menschlichkeit und das Recht auf gerechte Entlohnung verwehrt wird.
Ich ersuche Sie, entsprechende Schritte einzuleiten, daß die DienstnehmerInnen vom HILFSWERK im Wirkungsbereich Ihres Präsidiums vor derartigen, auch diskriminierenden Entlohnungsschemata durch Einleitung eines Feststellungsverfahrens künftig vor ungerechtfertigten Lohnabstrichen geschützt sind und all diejenigen auch nachträglich den Lohn erhalten, der der tatsächlich von ihnen erbrachten Arbeitsleistung entspricht, sowie alle im österreichischen Bundesgebiet in Frage kommenden Präsidien über den Sachverhalt zu informieren, damit auch gewährleistet ist, daß es bundesweit zu einer entsprechenden Korrektur kommt.
Hochachtungsvoll
Walter Egon Glöckel
Herausgeber
Mitglieder des Präsidiums der NÖ Arbeiterkammer sind laut die Mitglieder des Präsidiums der NÖ ARBEITERKAMMER Internetpräsenz: Präsident Josef Staudinger und die Vizepräsidenten Alfred Kermer, Peter Stattmann, Markus Wieser und Franz Hemm.
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(8-10-06)