Zu der Exklusivreportage „HILFSWERK täuscht raffiniert Dienstnehmer und spart Millionen an Lohnzahlungen“ sowie deren zweiten Teil unter der Überschrift „Weil die ÖVP hinter dem HILFSWERK steht können Gesetze scheinbar gebrochen werden“ haben wir den Sachverhalt und die Größenordnung der rechtswidrigen Anwendung der sogenannten „Auslastungsquoten“ bei der Berechnung des Lohns von Beschäftigten in der mobilen Hauskrankenpflege vom HILFSWERK in Österreich der Österreichischen Bundesarbeiterkammer, dessen Präsidenten, Mag. Herbert TUMPEL zur Stellungnahme und Prüfung übermittelt. An Hand konkreter Berechnungen vorliegender Gehaltsabrechnungen und Arbeitsaufzeichnungen von Beschäftigten in der mobilen Hauskrankenpflege beim HILFSWERK konnten wir Hochrechnungen anstellen, die in einem Millionen-Euro-Betrag resultierten, den diese ÖVP-nahe Organisation rechtswidrig seinen Beschäftigten vorenthält und dies seit Jahren. Von der Regelung der Auslastungsquoten sind bis zu 7600 Dienstnehmer in Österreich betroffen – alleine in Niederösterreich über 4400!
Die Österreichische Bundesarbeiterkammer unter der Präsidentschaft von Mag. TUMPEL teilt dem Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL in der Stellungnahme wie folgt mit:
ÖSTERREICHISCHE BUNDESARBEITERKAMMER – CAUSA HILFSWERK – 18.12.06
Präsident Tumpel hat Ihre Mail bezüglich der Causa „Hilfswerk“ erhalten und mich gebeten Ihrem Anliegen nachzugehen.
Die Bundesarbeiterkammer hat im gegenständlichen Fall keine rechtlichen Kompetenzen und im übrigen auf kein Rechtsschutzbüro, da für die Arbeits- und Sozialrechtsberatung und Gewährung von Rechtsschutz nach den Bestimmungen des Arbeiterkammergesetzes allein jene Länderarbeiterkammern zuständig sind, in welchen die Ratsuchenden sozialversichert sind.
Im gegenständlichen Fall ist die AK Niederösterreich mit dem Fall befaßt. Wie nun unsere Recherchen ergaben, sind Sie ohnehin mit der den Fall bearbeitenden AK Niederösterreich in Kontakt. Doch auch diese kann nur dann arbeits- und sozialrechtliche Beratung und Vertretung gewähren, wenn sich betroffene Arbeitnehmer oder deren betriebliche Interessensvertretung direkt an sie wenden. Bei Anzeigen von Dritten haben die Arbeiterkammern keine rechtlichen Möglichkeiten gegen Unternehmungen einzuschreiten.
Wir können Sie daher nur ersuchen, weiterhin für sozial- und arbeitsrechtlich Benachteiligte einzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Dieter Mulley
Präsidialsekretär
Wir sind natürlich in Kenntnis des einschlägigen Rechtsschutzregulativs der ARBEITERKAMMER und wissen, daß Verfahren ausschließlich über deren jeweiligen Landesstellen administriert und von diesen vorgenommen werden. Es interessierte uns jedoch die Meinung des Präsidenten der AK Bundeseinrichtung, da die Causa HILFSWERK von einer politischen Brisanz durch ihr direktes Naheverhältnis zur ÖVP behaftet ist aber ebenso ist die Leitung der ARBEITERKAMMER mit hochrangigen politischen Vertretern bestückt.
ÖSTERREICHISCHE BUNDESARBEITERKAMMER: HILFSWERK-Personal sozial- und arbeitsrechtlich benachteiligt
So ist der letzte Absatz in dem Brief von essentieller Bedeutung, weil das höchste Gremium der Arbeitnehmervertretung der Republik Österreich den Beschäftigten des HILFSWERKS in der mobilen Hauskrankenpflege somit aufgrund unserer Reportagen attestiert, daß diese Menschen sozial- und arbeitsrechtlich benachteiligt sind!
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