Nach seinem Scheitern als Innenminister der Republik Österreich, verkündete Dr. Ernst STRASSER am 10.12.2004 seinen Rücktritt. Dann wurde er durch das ÖVP-Netzwerk in das Amt des Präsidenten des NÖ HILFSWERK berufen. Der ÖVP-Politiker und gegenwärtige Spitzenkandidat seiner Partei für die EU-Wahl ist auch heute noch Präsident des NÖ HILFSWERKS. Während STRASSER und zahlreiche weitere ÖVP-Politiker beim HILFSWERK im Rampenlicht stehen und die Lorbeeren einstreifen, wurden unzählige kranke und wehrlose Menschen um die ihnen vom Gesetz her zustehende Krankenpflege betrogen und Dienstnehmer regelrecht ausgebeutet.
Im September 2006 begannen wir mit der Exklusivserie über den „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“, den Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich zu berichten. Im Zuge der Serie wurden u.a. zahlreiche Gesetzesbrüche bis hin zu Niederträchtigkeiten, die u.a. durch das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK zu verantworten sind, aufgedeckt und aufgezeigt. Darunter befanden sich auch die rechtswidrige Anwendung lohnvermindernder Auslastungsquoten, der Betrug an Patienten und Dienstnehmer und Verstöße gegen Bestandteile des Kollektivvertrages, der Betriebsvereinbarung. Exakt auch all jene Punkte, die in dem Prolog zur Serie ausgewiesen wurden.
Das NÖ HILFSWERK reagierte mit einer regelrechten Flut an Klagen und scheute auch nicht davor zurück mit Untergriffigkeiten in der juristischen Auseinandersetzung gegen den verantwortlichen Journalisten, Walter Egon GLÖCKEL, vorzugehen. In Reihenfolge unterlag das NÖ HILFSWERK vor dem Landesgericht Korneuburg in 7 Verfahren. (In 3 Verfahren selbstvertretend, im Medienverfahren Dr. Albrecht HALLER).
Nach nunmehr 33 Monaten Prozeßdauer im 8. und letzten Gerichtsverfahren kam es in der 8. Tagsatzung am 6. Mai 2009 vor dem Landesgericht Korneuburg zur „Krönung“ der Arbeit des Journalisten (Rechtsvertretung: Dr. Reinhard SCHUSTER). Abgesehen davon, daß eine vormalige Dienstnehmerin u.a. detailliert Angaben unter Beifügung von betriebsinternen Dokumenten darüber machte, wie die Gesetzesbrüche in der mobilen Hauskrankenpflege an konkret genannten Patienten beauftragt und durchgeführt wurden, brach die Lügenburg des NÖ HILFSWERKS endgültig unter den Aussagen zweier weiterer bedeutender Zeugen zusammen. Der ebenfalls geladene Zeuge, der Präsident der NÖ AK, Josef STAUDINGER fiel nur mit einer bemerkenswerten Aussage auf – er sagte: „Ich habe mit den operativen Aufgaben im engeren Sinn nichts zu tun, ich habe die politischen Vorgaben zu tätigen“.
DDr. Wolfgang MASSL, der Leiter der Rechtsabteilung der NÖ ARBEITERKAMMER stellte die Organisation, die der ÖVP zuzuordnen ist, beispielsweise mit folgenden Aussagen bloß:
„Innerhalb des NÖ HILFSWERKS existiert eine innerbetriebliche HERRSCHAFT“,
„Das NÖ HILFSWERK vermeidet immer Gerichtsverfahren“
(im gegenständlichen Gerichtsverfahren hat sich das HILFSWERK damit gerühmt, das es noch nie in einem Prozeß vor dem Arbeits- und Sozialgericht stand) –
bevor es zu Gerichtsverfahren kommt, wird alles vom HILFSWERK bezahlt,
„Wir haben jährlich 3-5 Verfahren wegen nicht bezahlter Lohnentgelte“, die aus Vorgängen resultieren wie Herr GLÖCKEL sie öffentlich gemacht hat, aber auch
„Es ist im HILFSWERK ein Klima entstanden, das Arbeitszeiten nicht geschrieben werden und kein Geld eingefordert wurde, weil der Druck durch die Führung so stark ist“.
Jeglicher Versuch des Klagevertreters vom NÖ HILFSWERK, Mag. Werner SUPPAN, (selbst ÖVP-Politiker) die Aussagen MASSLS abzuschwächen wurden durch dessen Untermauerung durch erklärende Angaben und Ausführungen zu Nichte gemacht. Beispielsweise fragte SUPPAN nach, ob diese Angaben alleinig auf Grund GLÖCKELS Informationen erfolgten, worauf MASSL antwortete, daß er nach den Gesprächen mit dem Journalisten Recherchen in den Fachabteilungen anstellte und sich dabei herausstellte, daß in allen bei der ARBEITERKAMMER gegen das NÖ HILFSWERK gerichteten Verfahren, über Jahre hindurch, sich die sachlichen Inhalte mit den Angaben des Beklagten Journalisten decken. SUPPAN gelang es weder die rechtswidrig angewandten Auslastungsquoten vom Tisch zu bekommen, noch die Bezeichnung der existenten „innerbetrieblichen Herrschaft“.
Auch der ehemalige Manager vom NÖ HILFSWERK, Dr. Kenneth LEVIN, wurde durch die Richterin Mag. Carolin RAK nochmals vorgeladen, da er sich nach seiner zurückliegenden Zeugenaussage an die Richterin nach einem Telefonat, zusätzlich mit einem Brief wandte. Aus der Sicht des Journalisten war aus dem Brief abzuleiten, daß LEVIN, dem der Herausgeber bereits die Strafanzeige wegen Falscher Zeugenaussage vor Gericht medial ankündigte, seine Aussagen zurückzog.
LEVIN revidierte in der Tagsatzung am 6. Mai 09 alle wesentlichen Punkte seiner vorherigen Zeugenaussagen und sprach davon, daß er diese, nun jetzt vorliegenden Informationen, bei seiner damaligen Aussage nicht vorliegen hatte – er gestand umfassend über Jahre hindurch Gesetzesbrüche in der mobilen Krankenpflege ein. Detailliert in Prozentangaben und nach Jahren aufgelistet, sagte der vormalige Manager aus, daß bis zu 87% der Patientenbetreuungen einer ausgewählten Dienststelle rechtswidrig waren. Im Klartext wurden somit nicht nur das Personal, sondern auch die Patienten in einem gewaltigen Ausmaß betrogen. Das ist das Eingeständnis, daß Landes- und Bundesgesetze über Jahre hindurch gebrochen wurden.
Faksimile aus dem Brief vom 4.3.2008 von Dr. LEVIN an Richterin Mag. RAK (beim Protokolldatum hat er sich um ein Jahr geirrt – es sollte 2007, wie in der 3. Zeile lauten)
DER GLÖCKEL hatte bereits 2007 als Fallbeispiel in einem TV-Beitrag veröffentlicht, daß eine als Nachbarschaftshelferin beschäftigte Dienstnehmerin (gelernte Verkäuferin), (zulässige Arbeiten laut Gesetz: z.B. Putzen und Kochen) mit der Krankenpflege von Schlaganfallpatienten beauftragt wurde und diese auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten durchführte. Damit hat sich das NÖ HILFSWERK weitaus kostspieligeres Personal erspart und das Vertrauensverhältnis zwischen Pflegorganisation und Patienten in einem unbeschreiblichen Ausmaß gebrochen!
Die NÖ Landesregierung wird sich nach dem Einlangen des Gerichtsprotokolls mit der Konfrontation des Amtsmißbrauches und der politischen Korruption zu stellen haben, denn sie unterließ jegliche Untersuchung der an sie durch das Nachrichtenmagazin übermittelten Sachverhalte und berief sich lediglich zwei Mal (!) auf die schriftliche Stellungnahme vom NÖ HILFSWERK. Diese beinhaltete beispielsweise vom 30.4.08 folgende Angaben:
„Walter Egon Glöckel, der behauptet, ein Nachrichtenmagazin zu betreiben, wurde von unserer Organisation wegen wiederholter unwahrer und ehrenrühriger Aussagen nach § 1330 ABGB zu 16 Cg 108/06w des Landesgerichts Korneuburg auf Unterlassung und Widerruf geklagt. Das Verfahren ist anhängig.“
Dabei unterließ es das NÖ HILFSWERK anzumerken, daß es bereits in 7 Verfahren rechtskräftig unterlegen war.
„Die in dem an Sie gerichteten Mail vom 10.03.2008 behaupteten Medienberichte sind ausschließlich von Herrn Glöckel selbst produziert und finden keine Quellen in seriösen Medien oder sonstigen Unterlagen.“
Sowie:
„Wie im genannten Schreiben behauptet Herr Glöckel auch im oben angeführten Gerichtsverfahren, über eine Vielzahl von Quellen und Aussagen zu verfügen, weigert sich jedoch, diese preiszugeben und führt defakto mit Ausnahme seiner geschiedenen Frau und einer weiteren Zeugin, von der wir uns auch vor geraumer Zeit getrennt haben, die die von Herrn Glöckel erhobenen Vorwürfe im Prozess aber nicht bestätigt hat, keine weiteren Zeugen an. Auch von „tausenden vorliegenden Dienstplänen“ kann keine Rede sein.“
Tatsächlich hat GLÖCKEL den Informanten, die im Recherchezeitraum von mehreren Jahren gewonnen werden konnten, Quellenschutz zugesichert, da sie berechtigter Weise Angst um ihren Arbeitsplatz und ihr berufliches Fortkommen haben. Das NÖ HILFSWERK hat beispielsweise im privaten Umfeld des Journalisten Anrufe vornehmen lassen um so an die Namen von Informanten zu gelangen. Ebenso ist der Journalist auch tatsächlich im Besitz Tausender Dienstpläne (siehe TV-Beitrag) und letztlich beweisen Gerichtsprotokolle, daß die Zeugin in ihrer Aussage vor Gericht alle Angaben des Journalisten bestätigt hat.
Beispiele: Faksimile aus dem Gerichtsprotokoll LG Korneuburg vom 23.5.07 – GZ: 16 Cg 108/06w – die Zeugin hat alle Angaben bereits annähernd ein Jahr zuvor bestätigt
Abschließend schrieb die Aufsichtsbehörde, das Amt der NÖ Landesregierung, Abt. GS5, Mag. WANCATA durch die Sachbearbeitung von Mag. AMLER wie folgt:
„Abschießend darf festgestellt werden, dass aufgrund der Stellungnahme des Hilfswerks Niederösterreich für die Fachabteilung kein Handlungsbedarf besteht!“
Schon während der Serie hat die ÖVP-Politik des Landes Niederösterreich die Ressortverantwortliche, Frau Landesrat BOHUSLAV in einen anderen Fachbereich „verbracht“. Schon damals bekundete GLÖCKEL, daß sie sich ihrer politischen Verantwortung nicht entziehen können wird.
Daß, allerdings Dr. Ernst STRASSER, unter dessen Präsidentschaft im NÖ HILFSWERK Hunderte, wenn nicht Tausende Menschen über Jahre hindurch betrogen wurden, als Vertreter des österreichischen Volkes im EU-Parlament sitzen soll, kann nicht zulässig sein, oder fundamentiert im Ereignisfall unwiderlegbar die politische Korruption dieses Landes. (Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils).
[seamless-donations]
101205
2 comments for “Dr. Ernst STRASSER steht vor dem größten Desaster seiner Karriere”