Wenn die sich als größte Dienstleitungseinrichtung im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege in Österreich bezeichnende und tätige Organisation HILFSWERK mit gleicher Energie den Richtigstellungen ihrer Mißstände widmen würde, als sie juristisch gegen das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL vorgeht, wäre es für deren Beschäftigten und die betreuten Patienten vorteilhafter, meint dessen Herausgeber. Mit der Exklusivserie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ zeigt das Nachrichtenmagazin seit Beginn September 06 eklatante Mißstände bis hin zu Gesetzesverstößen der ÖVP-nahen Unternehmung auf.
Insgesamt 6 Verfahren brach die Landesgeschäftsstelle vom NÖ HILFSWERK vom Zaun und dachte damit eine Fortsetzung der Serie unterbinden zu können. Dies ist aus den Schriftsätzen der CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH (juritische Vetretung vom NÖ HILFSWERK) eindeutig zu lesen.
Faksimile aus dem Schriftsatz der CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, der Klage vom NÖ HILFSWERK vom 9.10.06 gegen DER GLÖCKEL, die nunmehr zurückgezogen wurde
Wer die Publizistik des Herausgebers und Chefredakteurs Walter Egon Glöckel jedoch kennt, weiß, daß solche Vorgangsweisen sich bis dato stets als Bumerang erwiesen haben. Als ausgebildeter verdeckter Ermittler, auch durch das amerikanische Justizministerium als vormals langjähriger Angehöriger der Österreichischen Sicherheitsbehörden tätiger Polizeibeamter, stellt er seine Recherchen in einer anderen Form an, als der überwiegende Teil der schreibenden Zunft.
Mit der Exklusivreportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorenen Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ wurde eine brisante Thematik einer Pflegehelferin in der mobilen Hauskrankenpflege ausführlich reportiert. (Ein Zeitprotokoll wurde nachträglich überarbeitet und der Dienstnehmerin rechtswidrig Urlaubstage ohne deren Wissen in Abzug gebracht) Das HILFSWERK brachte zu dieser Publizierung sowohl einen Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung, als auch Klage auf Unterlassung und Widerruf nach § 1330 Abs. 2 ABGB mit einem Streitwert von 36.000.- Euro ein. (Siehe Pressemitteilung: „DER GLÖCKEL kassiert für PFLEGENOTSTAND 2. Klage und Antrag auf Maulkorberlaß„) Auffällig, daß das HILFSWERK das Landesgericht Korneuburg aufforderte, Textstreichungen innerhalb der Reportage, OHNE Anhörung Glöckels, zu verfügen. Aber das Gericht forderte den Journalisten zur Stellungnahme auf. In einem umfangreichen Schriftsatz wurde nicht nur die Klageschrift der CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH wegen Unwahrheiten, irreführenden und unsachlichen Angaben richtiggehend „zerlegt“, sondern es folgten seitens Glöckel auch 3 Strafanzeigen gegen den Leiter Personal und Infrastruktur Mag. Wolfgang SCHABATA und den Geschäftsführer Mag. Gunther HAMPEL wegen beeideter Falschaussage vor Gericht bzw. Anstiftung durch den Geschäftsführer.
Der Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung wurde dann vom Landesgericht Korneuburg abgewiesen, da das HILFSWERK die in der Reportage angeführten Sachverhalte nicht widerlegen konnte.
Am 5.12.06 wurde Walter Egon Glöckel vom Landesgericht Korneuburg zu der Klage auf Widerruf und Unterlassung (GZ 16 Cg 132/06z) ein Schriftsatz der CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH vom NÖ HILFSWERK zugestellt, der die Zurückziehung der Klage beinhaltet. Das HILFSWERK teilt dem Landesgericht wie folgt mit:
„In umseitig bezeichneter Rechtssache gibt die klagende Partei nachstehende ZURÜCKZIEHUNG DER KLAGE bekannt. Die Klage wird somit, bevor die Klagebeantwortung der beklagten Partei eingelangt ist, zurückgezogen. Das Gericht wird höflichst um Kenntnisnahme ersucht. NÖ HILFSWERK“
Faksimile aus dem Schriftsatz des NÖ HILFSWERKS – KLAGSZURÜCKNAHME gegen DER GLÖCKEL
Nachdem das HILFSWERK jetzt zu der besagten Reportage nicht nur eine Abweisung durch Prüfung des Sachverhaltes an Hand von Beweismitteln zum Antrag auf Erlassung auf eine Einstweilige Verfügung hinnehmen mußte, ist aus der Sicht Glöckels durch Zurückziehung der Klage zusätzlich festgestellt, daß in den als Beweismittel vorgelegten „Eidesstättigen Erklärungen“ von SCHABATA sowie dessen persönliche Einvernahme zu der Causa unter Anstiftung von Geschäftsführer HAMPEL gelogen wurde. Der Tatbestand der falschen Beweisaussage aus seiner Sicht unwiderlegbar nachgewiesen. Aus diesem Grunde wird der Staatsanwaltschaft Korneuburg jetzt auch dieser Schriftsatz als Beweis übermittelt.
Die Gerichtsverhandlung zur Causa „Kreditschädigung“ gemäß § 152 StGB, auf die das NÖ HILFSWERK, Walter Egon Glöckel geklagt hat, findet am 12.12.06 am Landesgericht Korneuburg statt – siehe: „NÖ HILFSWERK gegen Journalist GLÖCKEL – Gerichtsverhandlung zur Klage § 152 StGB„. Zur Übersicht aller Verfahren.
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070512