HILFSWERK in Beweisnotstand eine Klage gegen DER GLÖCKEL zurückgezogen

Pressemitteilung

Wahrlich unabhängiger Qualitätsjournalismus vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL ein weiteres Mal unter Beweis gestellt. Mit der Exklusivserie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ deckt der Herausgeber, Walter Egon Glöckel, Mißstände und Gesetzesverstöße innerhalb des größten in Österreich tätigen Dienstleisters im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege auf. Zu der ReportageEin überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ ging es um eine nachträgliche Überarbeitung eines Zeitprotokolls einer Pflegehelferin in der mobilen Hauskrankenpflege und der gesetzwidrigen Streichung von Urlaubstagen OHNE deren Wissen.

Zu dieser Reportage brachte das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK, daß unter der Präsidentschaft des ehemaligen Bundesministers für Inneres, Dr. Ernst STRASSER (ÖVP) steht, einen Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung sowie Klage auf Widerruf und Unterlassung mit einem Streitwert von 36.000.- Euro beim Landesgericht Korneuburg ein. Der Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung wurde vom Gericht abgewiesen, kein einziger Sachverhalt der von Glöckel in der Reportage aufgezeigt wurde, konnte vom HILFSWERK durch entsprechende Beweismittel widerlegt werden. Zusätzlich beruft sich das HILFSWERK in allen laufenden Verfahren zu der Reportagenserie alleinig auf beeidete Zeugenaussagen des Personalleiters Mag. Wolfgang SCHABATA, der im Auftrag des Geschäftsführers Mag. Gunther HAMPEL in den Verfahren tätig ist. Gegen SCHABATA hat GLÖCKEL bereits mehrfach wegen „Falscher Beweisaussage vor Gericht“ Anzeige gem. § 288 StGB (Österreich) und gegen HAMPEL wegen Anstiftung bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingebracht.

Jetzt hat das HILFSWERK den „Notanker“ geworfen und die Klage zurückgezogen. Der Staatsanwaltschaft Korneuburg wird diese Zurückziehung als weiteres Beweismittel für die Falschaussagen durch den Journalisten übermittelt.

Am 12.12.06 findet, wie bereits verlautbart, die Gerichtsverhandlung zur „Kreditschädigung“ gem. § 152 StGB am LG Korneuburg statt, auf die das HILFSWERK GLÖCKEL ebenso geklagt hatte. Der Journalist wird der unabhängigen Gerichtsbarkeit im Zuge der Verhandlung das Facettenreichtum der Mißstände und Gesetzesverstöße unter denen sowohl die Beschäftigten als auch Patienten zu leiden haben, umfangreich dokumentieren. Internet: http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin seit 2000
ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel

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presse(@)gloeckel.info

070512

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