Das NÖ HILFSWERK, vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, hat, wie bereits berichtet, im Oktober 2006 zu der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ an den Medieninhaber, den Journalisten Walter Egon GLÖCKEL, das Begehren einer GEGENDARSTELLUNG unter Berufung auf §§ 9 ff Mediengesetz gerichtet.
Am 13.11.2006 hat der Medienverantwortliche vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL unter anderem wegen des Ausschließungsgrundes gemäß § 11 Abs. 1 Ziffer 4 MedienG verlautbart, daß dem Begehren auf Veröffentlichung der GEGENDARSTELLUNG nicht entsprochen wird, da das Begehren vom NIEDERÖSTERREICHISCHEN HILFSWERK Unwahrheiten beinhaltet.
Am 20. November 2006 wurde darauf durch das NÖ HILFSWERK wegen der Nichtveröffentlichung der GEGENDARSTELLUNG beim Landesgericht Korneuburg gemäß § 14 MedienG der „Antrag auf Anordnung der Veröffentlichung“ sowie der „Antrag auf Zuerkennung einer Geldbuße“ gegen den verantwortlichen Journalisten GLÖCKEL eingebracht.
Innerhalb offener Frist hat der international renommierte Jurist in Medienrecht, Dr. Albrecht HALLER, (netlaw.at) der mit GLÖCKEL gemeinsam bereits zuvor die Reportage zu den falschen Fotos zum Holocaust im Konzentrationslager Auschwitz gegen die Mediengruppe Süddeutscher Verlag bis zum OBERSTEN GERICHTSHOF erfolgreich durchgefochten hat, als dessen juristische Vertretung, die Einwendungen zu den Anträgen dem Landesgericht Korneuburg übermittelt.
Es ist gegenwärtig davon auszugehen, daß die Gerichtsverhandlung zu dem Medienverfahren, das unter der AZ: 119 540 HV 2/06f-1 geführt wird, noch vor Weihnachten anberaumt wird. Die Verlautbarung des Verhandlungstermins erfolgt sobald dieser seitens des Gerichtes bekanntgegeben wird.
Die Exklusivserie zum „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“, die eklatante Mißstände innerhalb vom HILFSWERK reportiert, hat bis dato inklusive dieses Verfahrens 6 juristische Konfrontationen hervorgerufen.
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070112