Das NÖ HILFSWERK, vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, hat, wie bereits berichtet, im Oktober 2006 zu der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ an den Medieninhaber, den Journalisten Walter Egon GLÖCKEL, das Begehren einer GEGENDARSTELLUNG unter Berufung auf §§ 9 ff Mediengesetz gerichtet. Am 13.11.2006 hat der Medienverantwortliche…
Schlagwort: § 11 Mediengesetz
KEINE GEGENDARSTELLUNG
Die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH als juristische Vertretung des NÖ HILFSWERKS fordert das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, vertreten durch den Medieninhaber und Chefredakteur Walter Egon Glöckel, in seinem Schriftsatz zu der Exklusivreportage mit dem Titel „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ gemäß §§ 9 ff MedienG zur „Gegendarstellung“ wie folgt auf: