Schlagwort: Landesgericht Korneuburg
DER GLÖCKEL: Widersprüchlichkeiten der Aussagen vom NÖ HILFSWERK vor Gericht
Pressemitteilung Das HILFSWERK NIEDERÖSTERREICH, die der ÖVP zuzuordnende Pflegeeinrichtung auf Vereinsbasis, befindet sich derzeit vor dem Landesgericht Korneuburg in zwei unterschiedlichen Gerichtsverfahren. Einerseits verklagte das NÖ HILFSWERK das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL (Herausgeber Journalist Walter Egon GLÖCKEL) wegen Unterlassung und Widerruf zu dem Prolog zur Exklusivserie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ (http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu), andererseits ist…
NÖ HILFSWERK: Wenn man in 2 Gerichtsverfahren unterschiedliche Angaben macht
Während das NÖ HILFSWERK auf der einen Seite mit langatmigen Angaben ihres Zeugen Dr. Mag. Ing. Kenneth LEVIN im Gerichtsverfahren gegen DER GLÖCKEL versucht, betriebliche Abläufe insbesondere zu den Auslastungsquoten sowie den zu entlohnenden Fahrtzeiten des mobilen Pflegepersonals anders darzustellen, als sie tatsächlich administriert werden, sehen die Angaben vom NÖ HILFSWERK in einem zweiten Verfahren,…
Kontinuierlicher Rechtsbruch in der mobilen Hauskrankenpflege beim NÖ HILFSWERK
Seit Herbst 2006 veröffentlicht das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL die Serie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ zu den Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK. Diese Serie hat eine regelrechte Lawine an juristischen Konfrontationen, Klagen und Begehren gegen das Nachrichtenmagazin durch das NÖ HILFSWERK ausgelöst. Von acht juristischen Konfrontationen ist mittlerweile nur noch ein einziges übrig geblieben, das…
Rechtswidrige Medikamentenverabreichung beim NÖ HILFSWERK
Gerichtsprozeß vor dem Arbeits- & Sozialgericht gegen NÖ HILFSWERK
Pflegehelferin erwirkt Prozeß gegen NÖ HILFSWERK vor Arbeits- & Sozialgericht
(Österreich / St. Pölten / Hainburg) Mit der Reportage „Pflegehelferin bringt NÖ HILFSWERK vor Gericht“ haben wir den Kampf einer engagierten ehemaligen Pflegehelferin gegen ihren vormaligen Dienstgeber reportiert. Es geht darum, daß die vormals in der mobilen Hauskrankenpflege tätige Beschäftigte vom HILFSWERK Lohnabstriche durch die Anwendung von „Auslastungsquoten“ hinnehmen mußte