DER GLÖCKEL: Widersprüchlichkeiten der Aussagen vom NÖ HILFSWERK vor Gericht

Pressemitteilung

Das HILFSWERK NIEDERÖSTERREICH, die der ÖVP zuzuordnende Pflegeeinrichtung auf Vereinsbasis, befindet sich derzeit vor dem Landesgericht Korneuburg in zwei unterschiedlichen Gerichtsverfahren. Einerseits verklagte das NÖ HILFSWERK das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL (Herausgeber Journalist Walter Egon GLÖCKEL) wegen Unterlassung und Widerruf zu dem Prolog zur Exklusivserie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ (http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu), andererseits ist es zeitgleich selbst beklagte Partei vor dem Arbeits- & Sozialgericht. Eine vormalige Pflegefachkraft, eine PFLEGEHELFERIN, verklagte die „Sozialeinrichtung“, die DER GLÖCKEL eine Vielzahl von Gesetzesverstößen im Zuge der Serie schon nachgewiesen hat, wegen unterlassener Lohnzahlungen. Die Dienstnehmerin durfte laut Angaben, wie auch durch zahlreiche andere Dienstnehmerinnen gegenüber DER GLÖCKEL bestätigt, Fahrtzeiten zu und von Patienten nicht in dem Ausmaß verrechnen, als sie tatsächlich anfielen.

Das Besondere dabei: Das NÖ HILFSWERK, daß in den Verfahren von CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte sowie dem ÖVP Politiker und Juristen Mag. Werner SUPPAN vertreten wird, macht zu ein und demselben Thema vollkommen gegensätzliche Angaben in den laufenden Gerichtsverfahren! Dies reportiert DER GLÖCKEL an Hand der Gerichtsunterlagen nun in der Reportage: „NÖ HILFSWERK: Wenn man in 2 Gerichtsverfahren unterschiedliche Angaben macht„.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Berichte, Reportagen und Dokumentationen abseits der Massenmedien aus eigener Recherche seit 2000
Walter Egon Glöckel

http://www.DerGloeckel.eu
presse(at)gloeckel.info

090903

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