Seit Beginn September 2006 publiziert das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL in einer Exklusivserie zum „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ zu Mißständen und Rechtsverstößen innerhalb der größten österreichischen Dienstleitungseinrichtung auf dem Gebiet der mobilen Hauskrankenpflege, dem ÖVP-nahen HILFSWERK. Mit jeder einzelnen Reportage wurden und werden der Öffentlichkeit Sachverhalte dokumentiert, die das HILFSWERK,
HILFSWERK in Beweisnotstand eine Klage gegen DER GLÖCKEL zurückgezogen
Pressemitteilung Wahrlich unabhängiger Qualitätsjournalismus vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL ein weiteres Mal unter Beweis gestellt. Mit der Exklusivserie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ deckt der Herausgeber, Walter Egon Glöckel, Mißstände und Gesetzesverstöße innerhalb des größten in Österreich tätigen Dienstleisters im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege auf. Zu der Reportage
NÖ HILFSWERK zieht eine Klage gegen Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zurück
Wenn die sich als größte Dienstleitungseinrichtung im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege in Österreich bezeichnende und tätige Organisation HILFSWERK mit gleicher Energie den Richtigstellungen ihrer Mißstände widmen würde, als sie juristisch gegen das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL vorgeht, wäre es für deren Beschäftigten und die betreuten Patienten vorteilhafter,
Der Gerichtsfall GEGENDARSTELLUNG zur Serie PFLEGENOTSTAND
Das NÖ HILFSWERK, vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, hat, wie bereits berichtet, im Oktober 2006 zu der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ an den Medieninhaber, den Journalisten Walter Egon GLÖCKEL, das Begehren einer GEGENDARSTELLUNG unter Berufung auf §§ 9 ff Mediengesetz gerichtet. Am 13.11.2006 hat der Medienverantwortliche…
NÖ HILFSWERK gegen Journalist GLÖCKEL – Gerichtsverhandlung zur Klage § 152 StGB
Das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK hat zu der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ gegen den im Sinne des Mediengesetzes verantwortlichen Journalisten Walter Egon Glöckel am Landesgericht Korneuburg Privatanklage gemäß § 152 StGB wegen „Kreditschädigung“ eingebracht. Die sich als größte in Österreich im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege bezeichnende Dienstleistungseinrichtung, die zusätzlich der…