“vertrauliche” Dienstpläne vom HILFSWERK überführen Zeugin ZATKO der Lüge

Dienstplan NÖ HILFSWERKDienstplan diplomiertes Pflegepersonal

Das sind Faksimile aus dem als „vertraulich“ gekennzeichneten Wochendienstplan der Dienststelle auf der Zeugin ZATKO als Einsatzleiterin tätig war. Es handelt sich dabei um Montag, den 10.4.2006. Zu diesem Zeitpunkt waren in Summe 10 Dienstnehmerinnen bei dieser Dienststelle vom NÖ HILFSWERK in einem Arbeitsverhältnis tätig. Die Beschäftigten in der mobilen Hauskrankenpflege teilten sich in Anzahl in folgende Beschäftigungsgruppen auf:

3 DGKP = diplomierte Gesundheitskrankenschwestern
3 PH = Pflegehelferinnen und
4 HH = Heimhelferinnen.

Dienstplan PflegehelferinnenDienstplan Pflegehelferinnen

Dienstplan HeimhelferinnenDienstplan Heimhelferinnen

Abenddienst - DienstplanAbenddienst – Dienstplan

Dieser Dienst-/Einsatzplan, der nur als ein Beispiel für zahlreiche Weitere an dieser Stelle aufgezeigt wird, weist eindeutig aus, daß alle drei diplomierten Krankenschwestern an diesem Arbeitstag NICHT für eine Dienstverrichtung in Betracht kamen, da eine DGKP auf Urlaub war und die beiden Anderen FREI hatten. Tatsache ist jedoch, daß laut vorliegenden Dokumenten sowie übereinstimmender Angaben des Pflegepersonals sich bei den hier aus Datenschutzgründen unkenntlich gemachten Kundennamen SIEBEN Patienten befinden, bei denen laut einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nur diplomierte Krankenschwestern eine Dienstverrichtung hätten durchführen dürfen. Dies ergibt sich aus der Vorgabe der täglich durchzuführenden Pflegemaßnahmen am Patienten.

Selbst der Dienstplan alleine beweist zusätzlich unwiderlegbar die rechtswidrige Beauftragung vom NÖ HILFSWERK durch den Zusatz „M“ bei Patientennamen, der bedeutet, daß die „PH“ = Pflegehelferin mit der Medikamentenvorbereitung und Medikamentenverabreichung beauftragt wurde. Diese Arbeitsverrichtung ist jedoch nur den diplomierten Krankenschwestern vorbehalten. Mit einem derartigen Arbeitsauftrag hat das NÖ HILFSWERK Gesetzesbruch begangen! (Siehe unseren TV-Nachrichtenbeitrag)

Somit hat die Einsatzleiterin ZATKO in ihrer Zeugenaussage vor dem Landesgericht Korneuburg nachweislich ein weiteres Mal gelogen, da sie nicht nur angab – Zitierung

Es war immer eine diplomierte Krankenschwester im Dienst„,

sondern auch die rechtswidrige Beauftragung von Pflegemaßnahmen an nicht hierfür vom Gesetz her autorisiertes Personal in Abrede stellte.

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