Zu Pflegeskandal beim NÖ HILFSWERK: Antwort Bundesministerin Dr. Andrea KDOLSKY

Aufgrund der Antwort des Sozialministers Dr. Erwin BUCHINGER zu dem vorgenommenen Sachvortrag, daß beim NÖ HILFSWERK eine ausgebildete Verkäuferin, ohne jegliche fachliche Ausbildung, im Arbeitsalltag mit der Betreuung und Pflege von intensiv pflegebedürftigen Patienten eingesetzt wurde (siehe TV-Beitrag), erfolgte der nochmalige Sachvortrag an die angeblich zuständige Bundesministerin für Gesundheit Dr. Andrea KDOLSKY. Laut BUCHINGERS Büro sei das Gesundheitsministerium bei Verstößen gegen das PFLEGEGESETZ (Bundesgesetz) zuständig.

Am 3. Juli teilt zur der an die Bundesministerin gerichtete Anfrage ein Herr Mag. Florian PRESSL aus dem Kabinett von Dr. Andrea KDOLSKY wie folgt mit (1:1-Abschrift):

Zu Ihrem Email an Bundesministerin Dr. Kdolsky wird festgehalten, dass die entsprechenden Bestimmungen des GuKG in mittelbarer Bundesverwaltung durch den jeweiligen Landeshauptmann bzw. das jeweilige Amt der Landesregierung zu vollziehen sind.

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend kann daher zum geschilderten Sachverhalt mangels Vollzugs-Zuständigkeit keine Stellungnahme abgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Pressl

Nachdem sich jedoch das Amt der NÖ LANDESREGIERUNG, laut eigenen Angaben, die auch im einschlägigen TV-Nachrichtenbeitrag  dokumentiert wurde, sich damit begnügte seine Kontrollaufsicht unzulänglich auszuüben indem beim NÖ HILFSWERK schriftlich angefragt wurde und man sich in Folge mit einer schriftlichen Antwort der ÖVP-nahen Pflegediensteinrichtung begnügte, setzten wir gegenüber des Gesundheitsministeriums wie folgt nach:

Sehr geehrter Herr Pressl!

Und wenn, wie im gegenständlichen Fall sich bereits eine “Überprüfung” des Amtes der NÖ Landesregierung darauf beschränkt hat, daß dem NÖ HIILFSWERK eine schriftliche Anfrage derenseits übermittelt wurde, die dieses dann naturgemäß im eigenen Sinne entkräftet und andererseits zahlreiche Verstöße bereits durch das Gericht nachgewiesen wurden, wer ist dann zuständig?

Vielleicht sind Sie in der Lage mir mitzuteilen, wenn wie hier zutreffend, die Kontrolleinrichtungen des Landes eindeutig, aus meiner Sicht aus politisch motivierten Gründen “fehlgreifen”, welche Behörde dann zuständig ist. Dem Land sollte und wird doch eine höhere Instanz übergeordnet sein, oder nicht?

Zeitgleich ersuche ich Sie um Auskunft an welche Behörde Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflegegesetz (BGBL) zu richten sind.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen

Seitens des Kabinetts der Gesundheitsministerin ist bis dato keine Antwort eingelangt.

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081007

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