NÖ Landesgesetz – „Gesetz über die Ausbildung für Berufe in der Altenfachbetreuung, Familien- und Heimhilfe LGBl. 9230-1. § 7 Heimhelferin bzw. Heimhelfer (1) Die Heimhelferin bzw. der Heimhelfer ist eine ausgebildete Kraft, die befähigt ist, betreuungsbedürftige Menschen bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens zu unterstützen.
Schlagwort: Pflegeskandal beim Hilfswerk
Krankenpflegerin bringt HILFSWERK vor das Arbeits- & Sozialgericht
Zu Pflegeskandal beim NÖ HILFSWERK: Antwort Bundesministerin Dr. Andrea KDOLSKY
Aufgrund der Antwort des Sozialministers Dr. Erwin BUCHINGER zu dem vorgenommenen Sachvortrag, daß beim NÖ HILFSWERK eine ausgebildete Verkäuferin, ohne jegliche fachliche Ausbildung, im Arbeitsalltag mit der Betreuung und Pflege von intensiv pflegebedürftigen Patienten eingesetzt wurde (siehe TV-Beitrag), erfolgte der nochmalige Sachvortrag an die angeblich zuständige Bundesministerin für Gesundheit Dr. Andrea KDOLSKY. Laut BUCHINGERS Büro