Schlagwort: Pflegeskandal beim Hilfswerk

§ 7 NÖ Landesgesetzblatt 9230-1 zu Heimhelferin bzw. Heimhelfer

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NÖ Landesgesetz – „Gesetz über die Ausbildung für Berufe in der Altenfachbetreuung, Familien- und Heimhilfe LGBl. 9230-1. § 7 Heimhelferin bzw. Heimhelfer (1) Die Heimhelferin bzw. der Heimhelfer ist eine ausgebildete Kraft, die befähigt ist, betreuungsbedürftige Menschen bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens zu unterstützen.

Zu Pflegeskandal beim NÖ HILFSWERK: Antwort Bundesministerin Dr. Andrea KDOLSKY

HILFSWERK ÖSTERREICH

Aufgrund der Antwort des Sozialministers Dr. Erwin BUCHINGER zu dem vorgenommenen Sachvortrag, daß beim NÖ HILFSWERK eine ausgebildete Verkäuferin, ohne jegliche fachliche Ausbildung, im Arbeitsalltag mit der Betreuung und Pflege von intensiv pflegebedürftigen Patienten eingesetzt wurde (siehe TV-Beitrag), erfolgte der nochmalige Sachvortrag an die angeblich zuständige Bundesministerin für Gesundheit Dr. Andrea KDOLSKY. Laut BUCHINGERS Büro