Anfrage + Antwort Sozialminister Dr. Buchinger zu Pflegeskandal beim HILFSWERK

Am 22. Mai 07 wurde im Zusammenhang mit der Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich folgendes Schreiben an Sozialminister Dr. Erwin BUCHINGER gerichtet:

Sehr geehrter Herr Dr. Buchinger!

Im Zusammenhang mit einer Exklusivserie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich mit dem Titel „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ (http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu), übermittle ich Ihnen eine Presseaussendung, aus der Sie entnehmen können, daß eine Verkäuferin beim NÖ HILFSWERK als Servicekraft in der Nachbarschaftshilfe angestellt, jedoch mit Pflegemaßnahmen im Arbeitsalltag betraut worden ist, die ausschließlich ausgebildeten Fachkräften vorbehalten sind und waren. Auch dieser TV-Beitrag dokumentiert u.a. Gesetzesverstöße durch das HILFSWERK. Seit Beginn dieser Exklusivserie hat das HILFSWERK bereits 7 juristische Verfahren, die es gegen die Serie initiierte, verloren.

Ich ersuche Sie, vor allem auch wegen der Verletzung der Aufsichts- sowie Kontrollpflicht und zusätzlich der oberflächlichen Überprüfung durch die unterschiedlichen Stellen des Amtes der NÖ Landesregierung zu diesem Nachrichtenbeitrag um Stellungnahme. Die mit der Kontrollaufsicht zusammenhängenden Sachverhalte sind in dem Filmbeitrag erfaßt – Direktlink.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich

hochachtungsvoll
Walter Egon Glöckel

PRESSETEXT – Auszug:

Das HILFSWERK beschäftigte eine Verkäuferin ohne jegliche fachspezifische Ausbildung in der mobilen Krankenpflege, die als Servicekraft in der Nachbarschaftshilfe angemeldet wurde, jedoch mit Pflegemaßnahmen bei intensiv pflegebedürftigen Patienten im Arbeitsalltag beauftragt wurde …

(Der vollständige Pressetext ist hier zu lesen)

Am 4. Juni 07 antwortet im Auftrag des Bundesministers Dr. Peter Luschin, wie folgt:

Sehr geehrter Herr Glöckel!

Bezugnehmend auf Ihr an den Herrn Bundesminister gerichtetes Mail vom 22. Mai 2007 betreffend die Pflegeangelegenheit “Hilfswerk” teilen wir Ihnen folgendes mit:

Die Angelegenheit der sozialen Dienste und deren Kontrolle fallen in den ausschließlichen Kompetenzbereich der Länder. Sollte es sich um die Verletzung von Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes handeln, wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Peter Luschin
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien

080701

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