Zur Exklusivserie PFLEGENOTSTAND folgt zweiter Antrag bei Gericht vom HILFSWERK

Nachdem das NÖ HILFSWERK bereits zu der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL über den „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ (http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu) zwei Klagen auf Widerruf und Unterlassung mit einem Streitwert von 72.000.- Euro eingebracht hatte, folgte am 13.11.06 ein juristisch eher ungewöhnlicher Schritt. Nachdem die sich als Dienstleistungseinrichtung bezeichnende ÖVP-nahe Organisation bereits alleinig zu der Ankündigung der Exklusivserie „Prolog zur Serie über die Arbeitsbedingungen beim Hilfswerk in Österreich„, die am 4.9. publiziert wurde, am 18.10. beim Landes- als Handelsgericht Korneuburg bereits Klage eingebracht hat, forderte das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK am 9.11. bei Gericht, ohne das Medium zuvor anzuhören (!), eine „Einstweilige Verfügung“ zu erlassen, die das Medium zwingen sollte vorübergehend einzelne Passagen innerhalb der Serienankündigung zu streichen.

Offenkundig war, das sich das HILFSWERK, das sich als führendes Unternehmen im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege mit 7600 DienstnehmerInnen und einem Jahresumsatz von über 146 Millionen Euro in Österreich bezeichnet, davon ausging, daß sich das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL nach Einbringung der ersten Klage veranlaßt sehen würde, keine weiteren Reportagen zu und über die Mißstände bei der Einrichtung mehr zu veröffentlichen. Dies geht aus der Klage an das Landes- als Handelgericht Korneuburg hervor in der wie folgt zu lesen ist:

Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der wissentlichen Verbreitung unrichtiger Tatsachbehauptungen evident. Im Übrigen plant der Beklagte die Fortsetzung seiner Serie über Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals, wodurch mit weiteren Äußerungen in derselben Tonart zu rechnen ist. Auch die bereits im Verfahren 16 Cg 108/06w eingebrachte Klage gemäß 1330 Abs 2 ABGB hat den Beklagten nicht davon abgehalten, seine Serie über den Pflegenotstand fortzusetzen …

Ein Versuch der vom HILFSWERK beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Reich-Rohrwig Hainz eine GEGENDARSTELLUNG zu der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ zu erwirken, schlug ebenfalls fehl, da das Gegendarstellungbegehren nachweislich unwahre Angaben enthielt und nach § 11 MedienG eine derartige Veröffentlichung dann verweigert werden kann.

Mit den 3 bis dato veröffentlichten Reportagen zeigte das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL hoch brisante Mißstände bei der Organisation auf, die den Nachweis erbringen, daß deren wirtschaftliche Tätigkeit auch am Rücken der eigenen DienstnehmerInnen vorgenommen wird und in letzter Konsequenz auch Patienten die Auswirkungen am eigenen Leib zu spüren bekommen.

Walter Egon Glöckel als verantwortlicher Medieninhaber und Chefredakteur hat fristgerecht dem Landes- als Handelsgericht Korneuburg seine Äußerung zum Antrag auf einstweilige Verfügung übermittelt und bereits zum weiteren Mal den Juristen vom HILFSWERK nachgewiesen, daß derenseits dem Gericht gegenüber unsachlich, unvollständig und irreführend Sachverhalte dargelegt wurden. Aus analytischer Sicht ist dieser Antrag auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ nur auf den Umstand zurückzuführen, daß das HILFSWERK mit allen Mitteln versucht in Kenntnis der Inhalte zu gelangen, die noch vor der Publizierung stehen!

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318

Walter Egon Glöckel

http//www.dergloeckel.eu
Presse(at)Gloeckel.info

072011

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