DER GLÖCKEL gewinnt in 1. Instanz zur Serie PFLEGENOTSTAND gegen NÖ HILFSWERK

Pressemitteilung

Am 21.11.06 wurde dem Herausgeber vom Nachrichtenmagazin, Herrn Walter Egon Glöckel, durch das Landesgericht Korneuburg der Beschluß (AZ: 16 Cg 132/06z-6) zum Antrag des Klägers auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ zugestellt.

Das NÖ HILFSWERK hatte zu der Exklusivreportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK Klage auf Widerruf und Unterlassung mit einem Streitwert in Höhe von 36.000.- Euro gegen den Medieninhaber eingebracht. Zusätzlich sollte durch eine bei Gericht beantragte „Einstweilige Verfügung“ dieses verfügen, daß einzelne Textpassagen, die offensichtlich der größten österreichischen Dienstleistungseinrichtung in der mobilen Hauskrankenpflege ein „Dorn im Auge“ sind, bis zum Urteil in der Klagssache gestrichen werden. Das HILFSWERK, das der ÖVP zugeordnet wird, hat laut Eigenangaben über 7.600 DienstnehmerInnen sowie einen Jahresumsatz von über 146 Millionen Euro. In der Reportage wurde ausführlich die nachträgliche Überarbeitung eines Zeitprotokolls sowie der rechtswidrige Abzug von einzelnen Urlaubstagen einer gekündigten Dienstnehmerin im mobilen Pflegedienst dokumentiert.

Das Landes- als Handelsgericht Korneuburg stellte als 1. Instanz nunmehr die Zulässigkeit aller Textinhalte und Aussagen in der Reportage fest und führte unter anderen wie folgt aus: „Was die drei Urlaubstage im März 2006 anbelangt, so wird hier auf die Ausführungen im Rahmen der Beweiswürdigung verwiesen, wonach insgesamt keinerlei Beweisergebnisse vorliegen, aus denen sich ergibt, dass diese Behauptungen unwahr sind.“

Die Veröffentlichung: „Landesgericht schmettert 1. Antrag vom HILFSWERK zur einstweiligen Verfügung ab“ unter http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin seit 2000
ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel

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Presse(at)Gloeckel.info

072211

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