Zur Exklusivserie “Pflegenotstand” begehrt das HILFSWERK eine GEGENDARSTELLUNG

Pressemitteilung

Zu einer Reportage aus der Serie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ begehrt die von Mißständen betroffene ÖVP-nahe Organisation HILFSWERK die Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG nach dem MedienG, die das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL wegen unwahren Inhaltes gem. § 11 Mediengesetz nicht veröffentlicht …

Volltext: Das NÖ HILFSWERK, vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, begehrt gegenüber dem Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zu der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK„, die innerhalb der Reportagenserie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ (www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu) veröffentlicht wurde, gemäß §§ 9 ff MedienG die Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG. In der Exklusivserie weist der Chefredakteur Walter Egon Glöckel der ÖVP-nahen Dienstleistungseinrichtung HILFSWERK einige brisante Inhalte nach. Nach bereits zwei eingebrachten Klagen hat die juristische Vertretung, entsprechend einschlägiger Bestimmungen des Mediengesetzes, die Aufforderung zur Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG an Glöckel übermittelt.

Doch das Mediengesetz führt nicht nur aus, wann eine GEGENDARSTELLUNG zu veröffentlichen ist, sondern weist auch aus, wann eine solche Veröffentlichung unterlassen werden kann und dies auch jedenfalls dann, wenn das inhaltliche Begehren der GEGENDARSTELLUNG unwahre Inhalte umfaßt. Unter der Headline „KEINE GEGENDARSTELLUNG“ im Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL unter www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318

Walter Egon Glöckel

http://www.DerGloeckel.eu
Presse(at)Gloeckel.info

(13-11-06)

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