Pressemitteilung Zu einer Reportage aus der Serie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ begehrt die von Mißständen betroffene ÖVP-nahe Organisation HILFSWERK die Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG nach dem MedienG, die das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL wegen unwahren Inhaltes gem. § 11 Mediengesetz nicht veröffentlicht …
Schlagwort: Medienrecht Österreich
KEINE GEGENDARSTELLUNG
Die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH als juristische Vertretung des NÖ HILFSWERKS fordert das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, vertreten durch den Medieninhaber und Chefredakteur Walter Egon Glöckel, in seinem Schriftsatz zu der Exklusivreportage mit dem Titel „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ gemäß §§ 9 ff MedienG zur „Gegendarstellung“ wie folgt auf: