Beweismittel für die Falschaussage der Einsatzleiterin, Ing. Eva ZATKO vom NÖ HILFSWERK vor dem Landesgericht Korneuburg. Die Patienten/Kunden waren durch das Pflegepersonal per Dienstanweisung angehalten die Stundenaufzeichnungen im voraus auf dem Blanko-Vordruck des Formulars mit Unterschrift zu bestätigen. Diese Vorgangsweise wurde uns von zahlreichen Dienstnehmerinnen unterschiedlicher Dienststellen sowie von Angehörigen und Patienten bestätigt. Dadurch kam es in Folge auch zu Ungereimtheiten bei der Abrechnungsüberprüfung von Patientenangehörigen, die diese Aufstellungen, die ja für den Monat im voraus unterschrieben wurden, für sie nicht immer nachvollziehbar waren. Die tatsächlich geleisteten Betreuungszeiten wurden real erst nach Dienstverrichtung im laufenden Monat im Formular eingetragen und die Durchschläge haben ebenso oftmals die Patienten bzw. deren Angehörigen gar nicht ausgefolgt bekommen.
In einem Fall, den wir gesondert beleuchten werden, haben wir solche Aufzeichnungen der Patientenbetreuung, die sich eigentlich in den Händen der Kunden/Patienten vom NÖ HILFSWERK befinden sollten, Monate später auf der Straße vor einer Dienststelle vom NÖ HILFSWERK gefunden. GF Mag. Gunther HAMPEL ließ zwar unverzüglich diese Dokumente gegen Übernahmebestätigung von der Redaktion abholen, weigerte sich jedoch eine Stellungnahme darüber abzugeben, warum den Patienten diese Unterlagen nicht längstens ausgehändigt wurden!
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