Pressemitteilung
Wegen des „Köpferollens“ beim NÖ HILFSWERK stellte Journalist GLÖCKEL eine Presseanfrage worauf Geschäftsführer Mag. HAMPEL „entgleiste“ …
Volltext: Wie bereits verlautbart, war der Journalist Walter Egon GLÖCKEL als Verantwortlicher der Exklusivserie: „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ (http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu), am 18.4.08 bereits zum dritten Mal als Gast beim unabhängigen Radiosender ORANGE 94.0, im Polit-Live-Magazin „trotz allem“ von seinem Kollegen Pepo MEIA, eingeladen worden.
Im Zuge der Live-Sendung wurde auch über eine skandalöse Reaktion des Geschäftsführers vom NIEDERÖSTERREICHISCHEN HILFSWERK, Herrn Mag. Gunther HAMPEL, auf eine Presseanfrage von GLÖCKEL berichtet. Da jüngst mehrere, in unterschiedliche Gesetzesbrüche, Pflegeskandale und Mißstände verwickelte leitende Mitarbeiter der St. Pöltner Landesgeschäftsstelle „ausgeschieden“ sind/wurden und eine Betriebsleiterin laut internen Quellen versetzt (!?) wurde, konfrontierte GLÖCKEL die Pressestelle sowie GF HAMPEL mit einer sachlich entsprechenden Anfrage.
Da bis dato seit Start der Serie im September 2006 (!) zwar noch keine einzige Anfrage beantwortet wurde, jedoch eine regelrechte Lawine an Klagen gegen die Serie seitens des HILFSWERKS vergebens losgetreten wurde, die die ÖVP-nahe Organisation schon einige Tausend Euro kostete, überraschte HAMPEL mit einer mehr als nur fragwürdigen Reaktion, die jeglicher Sachlichkeit entbehrte.
Für GLÖCKEL ein weiterer Beweis dafür, daß der Geschäftsführer der „Sozialeinrichtung”“ abgesehen von den unzähligen Gesetzesbrüchen, Pflegeskandalen und Mißständen, ganz offensichtlich als Manager dort fehl am Platz ist.
Der Sachverhalt der Abläufe sowie der Inhalt des Schriftverkehrs wurde mit dem Originalton aus der Radiosendung von ORANGE 94.0 jetzt von TV-DER GLÖCKEL zu einem Kurzfilm verarbeitet.
Nur wenige Tage vor dem Sendetermin brach das NÖ HILFSWERK als beklagte Partei unter dem Druck der Beweislage zusammen, die GLÖCKEL für die 3. Tagsatzung vor dem Arbeits- & Sozialgericht Korneuburg für eine PFLEGEHELFERIN vorbereitet hatte, unter dem Eingeständnis Auslastungsquoten SITTENWIDRIG angewendet zu haben und verpflichtete sich zur Lohnnachzahlung an die Pflegefachkraft in Höhe von knapp 80.000.- öS (!) – über 5.735.- Euro sowie Übernahme deren Rechtsanwaltskosten in Höhe von 43.676,98 öS (3.174,13 Euro).
DER GLÖCKEL
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ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel
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Presse(at)gloeckel.info
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