Die Veröffentlichung der sogenannten „Kompetenzliste“ vom NÖ HILFSWERK ist Bestandteil unserer Exklusivserie: „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ und dient der Öffentlichkeit als Hilfestellung um die im Zuge der Serie mehrfach dokumentierte rechtswidrige Beauftragung sowie Durchführung von Pflegemaßnahmen durch nicht vom Gesetzgeber autorisiertes Personal in Gegenüberstellung zu den einschlägigen Landes- und Bundesgesetzen abzugleichen.
Dies betrifft insbesondere das zum Zeitpunkt des Recherchezeitraumes (2002-2007) gültige NÖ Landesgesetz LGBl. 9230-1 – „Gesetz über die Ausbildung für Berufe in der Altenfachbetreuung, Familien- und Heimhilfe“ – (Anm.: ab Juli 2007 NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007). Die der Redaktion vorliegende Ausgabe der „Kompetenzliste“ hatte jedenfalls mindestens bis zu dem Jahr 2007 Gültigkeit.
Seite 1: Für Sicherheit sorgen (Medikamente – körperliches Befinden)
Seite 2: Behandlungen – Kommunizieren – Atmen – Essen und Tinken
Seite 3: Nahrung – Ausscheidungen – sich waschen und kleiden
Seite 4: Körperpflege – Regulieren der Körpertemperatur – sich bewegen
Seite 5: Raum und Zeit gestalten, sich beschäftigen – Haushaltstätigkeiten – Einbindung Angehöriger – Planung, Koordination und Dokumentation
Seite 6: Überwachung – Pflege – Pflegevisite
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