Pressemitteilung
In einer weiteren Reportage mit dem Titel „Kontinuierlicher Rechtsbruch in der mobilen Hauskrankenpflege beim NÖ HILFSWERK“ reportiert das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL im Zuge der Exklusivserie über den „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ einen Arbeitstag einer HEIMHELFERIN. Alleine an diesem wahllos aus den Tausenden der Redaktion zugespielten Dienst- und Einsatzplänen, die die Kennzeichnung „vertraulich“ aufweisen, war zusätzlich an Hand der Angaben der mobilen Pflegerin sowie ergänzenden Dokumenten nachweisbar, daß diese alleine an einem Arbeitstag bei der Betreuung von fünf Patienten bei vier Pflegebedürftigen 22 Pflegemaßnahmen auftragsgemäß zu verrichten hatte, zu der sie laut gesetzlichen Bestimmungen gar nicht autorisiert war.
In dem Bundesland in dem im März 2008 Landtagswahlen stattfinden, das unter der Alleinregierung der ÖVP steht, kaum verwundernswert, daß die Aufsichtsbehörde, das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, gegen das NÖ HILFSWERK, das der ÖVP zuzuordnen ist, nur nachweislich oberflächlich und unzureichend den Hinweisen des Nachrichtenmagazins DER GLÖCKEL über die Mißstände und Gesetzesverstöße nachgegangen ist. Dies wurde bereits in dem TV-Exklusivbeitrag „HILFSWERK: Verkäuferin in Krankenpflege, unausgebildet bei Intensivpflegefällen“ öffentlich gemacht.
Tatsächlich sind von den gesetzwidrigen Arbeitsaufträgen zahlreiche Dienstnehmer des Pflegevereins, dem NÖ HILFSWERK, seit Jahren ausgesetzt. Wie in diesem Fall in der der Reportage aufgezeigt wird, wurde der HEIMHELFERIN sogar mit der Kündigung gedroht, wenn sie sich weigern würde die rechtswidrigen Arbeitsaufträge zu verrichten.
Die Reportage unter Beifügung des entsprechenden NÖ Landesgesetzes sowie der vereinsinternen KOMPETENZLISTE vom HILFSWERK unter http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu.
DER GLÖCKEL
unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel
http://www.DerGloeckel.eu
presse(at)gloeckel.info
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