3. Tagsatzung vor dem Arbeits- & Sozialgericht Korneuburg gegen NÖ HILFSWERK

NÖ Hilfswerk vor dem RichterPressemitteilung

Wie sozial ist die Sozialeinrichtung wirklich? Die Schattenseiten der Pflegeorganisation Nr. 1 in Österreich …

Volltext: Wie das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL exklusiv berichtet, klagte eine Pflegefachkraft aus der mobilen Hauskrankenpflege ihren vormaligen Dienstgeber, das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK, wegen rechtswidriger Anwendung sogenannter „Auslastungsquoten“ vor dem Arbeits- und Sozialgericht Korneuburg. Alleine diese Dienstnehmerin mußte Lohneinbußen für ihren gesamten Beschäftigungszeitraum in Höhe von über 5.700.- Euro hinnehmen, weil es ihr untersagt wurde die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten im vollen Umfang zu verrechnen als sie tatsächlich erbracht wurden.

Versuchte das NÖ HILFSWERK (vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte) sich vorerst auf Verfristung zu berufen, kam der vorsitzführende Richter in der ersten Anhörung zu dem Schluß, daß das Gericht nach Sachverhaltsvortrag der Dienstnehmerin (vertreten durch Kanzlei FREIMÜLLER – NOLL – OBEREDER – PILZ) nunmehr prüfen wolle, ob eine sogenannte Sittenwidrigkeit vorliegt und ließ die Klage zu. Trotz gerichtlichen Auftrages kam das NÖ HILFSWERK in der zweiten Tagsatzung dem Erfordernis nicht nach gültige und richtige Dienst- und Arbeitsaufzeichnungen der ehemaligen PFLEGEHELFERIN vorzulegen – die gibt es angeblich nicht!

Für die am 11.4.08 ab 9 Uhr anberaumte 3. Tagsatzung am Arbeits- & Sozialgericht Korneuburg (Saal XI – Zimmer 255) erfolgt die Einvernahme von vier Zeuginnen, die als ebenfalls vormalige Dienstnehmerinnen ebenso wie die Klägerin den „Auslastungsquoten“ unterworfen waren. Eine von diesen erhielt bereits schon im Februar 2008 außergerichtlich 2.000.- Euro an Lohnnachzahlungen der „Sozialeinrichtung“.

„Für Menschen, die an realen Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK interessiert sind, eine gute Gelegenheit Einblicke in den schweren Berufsalltag des mobilen Pflegepersonals beim NÖ HILFSWERK zu gewinnen, denn was die ÖVP-nahe Organisation in die Öffentlichkeit transportiert jedoch real vor sich geht, darin liegt ein doch beachtlicher Unterschied“

meint der für die Exklusivserie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK“ verantwortliche Journalist W. E. GLÖCKEL. Dieser wurde bereits wegen der Serie mehrfach vom NÖ HILFSWERK verklagt, wobei bis dato die Pflegeorganisation in 7 unterschiedlichen Verfahren bereits rechtskräftig verlor.

DER GLÖCKEL
unabhängiges Nachrichtenmagazin
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ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel

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