Gerichtsverhandlung zu Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK

Am Landesgericht Korneuburg hat am 23.5.07 eine weitere Tagsatzung zur Klage des NÖ HILFSWERKS gegen den Journalisten Walter Egon GLÖCKEL wegen der Exklusivserie über die Arbeitsbedingungen für das Personal in der mobilen Hauskrankenpflege beim HILFSWERK stattgefunden.

Das NÖ HILFSWERK hatte zurückliegend bereits zum Prolog der einschlägigen Serie mit dem Titel „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht und ist damit im Provisorialverfahren beim Landesgericht Korneuburg abgeblitzt. Der, der ÖVP zuzuordnenden Dienstleistungseinrichtung, mit über 7600 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 146 Millionen Euro, war es in diesem Verfahren nicht möglich die publizierten Sachverhalte zu widerlegen.

Zu Beginn der am 23.5.07 stattgefundenen Tagsatzung beantragte der Anwalt vom NÖ HILFSWERK, Mag. Werner SUPPAN (selbst ÖVP-Politiker) eine neuerliche Klageausweitung auf die Veröffentlichung, HILFSWERK: scheinbar Ausweitung von Personalmißständen im Bereich Kinder, Jugend und Familie. Der schriftliche Antrag, der weder dem Journalisten, noch dessen Verfahrenshelfer, Dr. Reinhard SCHUSTER (2410 Hainburg) bekannt war, wurde jedoch von der vorsitzenden Richterin Mag. Carolin RAK abgewiesen, da in den wenigen Zeilen SUPPANS offensichtlich nur unzureichende Angaben substantieller Art vorhanden waren. SUPPAN möge seinen Antrag dann mündlich vorbringen.

Bei der besagten Veröffentlichung handelt es sich inhaltlich um einen Leserbrief und anschließendem Informationsaustausch von und mit einer ehemaligen leitenden Beschäftigten der Fachsparte Kinder, Jugend und Familie beim HILFSWERK, die u.a. auch bereits im Serienverlauf publizierte Mißstände auch für diese Personalgruppe bestätigte.

Als Zeugen für die Klägerin waren zwei leitende Vertreter vom NÖ HILFSWERK benannt worden. Der Journalist sah auch der Aussage des Personalleiters Mag. W. SCHABATA, den er wegen Verdachtes der falschen Zeugenaussage bereits mehrfach bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte, mit Spannung entgegen. SCHABATA war nämlich bereits zuvor einem „Befragungstermin“ fern geblieben. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch in einem mehr als fragwürdigen Verfahren alle Anzeigen gegen diesen sowie den Geschäftsführer Mag. G. HAMPEL eingestellt. Bei dieser Tagsatzung kam es jedoch gar nicht zu deren Einvernahme, da sich eine ehemalige Dienstnehmerin vom NÖ HILFSWERK bereit erklärte vor Gericht als Zeugin für die Mißstände und Gesetzesverstöße auszusagen. Alleine ihre Einvernahme dauerte 1 3/4 Stunden und nachdem der Richterin der Verhandlungssaal nur bis Mittag zur Verfügung steht, wurde die Tagsatzung mit dem Einverständnis aller Parteien unterbrochen.

Der nächste Verhandlungstermin wurde für den 12. September 2007, 09:15 bis 12 Uhr anberaumt.

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