Pressemitteilung Am 21.11.06 wurde dem Herausgeber vom Nachrichtenmagazin, Herrn Walter Egon Glöckel, durch das Landesgericht Korneuburg der Beschluß (AZ: 16 Cg 132/06z-6) zum Antrag des Klägers auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ zugestellt. Das NÖ HILFSWERK hatte zu der Exklusivreportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK„
Schlagwort: Pressefreiheit
Äußerung von DER GLÖCKEL zum 1. Antrag auf einstweilige Verfügung vom NÖ HILFSWERK
Das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL hat zur Folgereportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK„, der die Reportage „Die geraubten Perspektiven nach einem arbeitserfüllten Leben“ im Zuge der Exklusivserie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ – „Serie zu den Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ vorausging, vom NÖ HILFSWERK, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte…