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Pressemitteilung Am 21.11.06 wurde dem Herausgeber vom Nachrichtenmagazin, Herrn Walter Egon Glöckel, durch das Landesgericht Korneuburg der Beschluß (AZ: 16 Cg 132/06z-6) zum Antrag des Klägers auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ zugestellt. Das NÖ HILFSWERK hatte zu der Exklusivreportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK„