Am 10. März 2008 wurde in Anbetracht der Feststellungen zu den umfassenden Gesetzesbrüchen im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege (Hilfswerk.DerGloeckel.eu), begangen und beauftragt durch das NÖ HILFSWERK, der Aufsichtsbehörde, dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung – Abt. GS5, folgendes Schreiben übermittelt:
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NÖ HILFSWERK gegen Journalist GLÖCKEL – Gerichtsverhandlung zur Klage § 152 StGB
Das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK hat zu der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ gegen den im Sinne des Mediengesetzes verantwortlichen Journalisten Walter Egon Glöckel am Landesgericht Korneuburg Privatanklage gemäß § 152 StGB wegen „Kreditschädigung“ eingebracht. Die sich als größte in Österreich im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege bezeichnende Dienstleistungseinrichtung, die zusätzlich der…