Am 10. März 2008 wurde in Anbetracht der Feststellungen zu den umfassenden Gesetzesbrüchen im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege (Hilfswerk.DerGloeckel.eu), begangen und beauftragt durch das NÖ HILFSWERK, der Aufsichtsbehörde, dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung – Abt. GS5, folgendes Schreiben übermittelt: