Schlagwort: Mißstände im mobilen Pflegedienst

Äußerung von DER GLÖCKEL zum 1. Antrag auf einstweilige Verfügung vom NÖ HILFSWERK

Die "Eidesstattliche Erklärung" des leitenden Mitarbeiters vom NÖ HILFSWERK

Das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL hat zur Folgereportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK„, der die Reportage „Die geraubten Perspektiven nach einem arbeitserfüllten Leben“ im Zuge der Exklusivserie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ – „Serie zu den Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ vorausging, vom NÖ HILFSWERK, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte…

HILFSWERK: Profit auf dem Rücken der Dienstnehmer Teil 1

(Zum Prolog der Serie) Die DienstnehmerInnen im mobilen Pflegedienst beim HILFSWERK werden nach dem BAGS Kollektivvertrag beschäftigt. So wird auch in einem Punkt des Dienstvertrages das wöchentliche Beschäftigungsausmaß in Form der wöchentlichen Arbeitszeit ausgewiesen. Betrachtet man das Entlohnungsschema der einschlägig beschäftigen Dienstnehmer genauer, dann ist eine Feststellung zu machen,