Eigentlich könnte man meinen, daß der Herausgeber im Hinblick auf die gegenwärtig laufenden Gerichtsverfahren ausreichend mit Arbeiten, wie zum Beispiel dem Erstellen von Stellungnahmen und Schriftsätzen für das Gericht, ausgelastet wäre. Dennoch gibt es einen neuen juristischen Fall, der an Pikanterie wohl kaum zu überbieten sein dürfte.