Schlagwort: Hilfswerk Österreich

KEINE GEGENDARSTELLUNG

Landesgericht Korneuburg

Die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH als juristische Vertretung des NÖ HILFSWERKS fordert das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, vertreten durch den Medieninhaber und Chefredakteur Walter Egon Glöckel, in seinem Schriftsatz zu der Exklusivreportage mit dem Titel „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ gemäß §§ 9 ff MedienG zur „Gegendarstellung“ wie folgt auf:

DER GLÖCKEL publiziert Stellungnahme an das Gericht wegen Klage vom HILFSWERK

HILFSWERK ÖSTERREICH

Pressemitteilung Das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL reagiert auf die 2. (!) Klage vom HILFSWERK wegen der Exklusivserie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ und überführt den Kläger selbst der Falschangaben gegenüber dem Gericht und bringt zusätzlich Strafanzeige wegen falscher Beweisaussage gegen einen leitenden Mitarbeiter vom NÖ HILFSWERK ein …

Äußerung von DER GLÖCKEL zum 1. Antrag auf einstweilige Verfügung vom NÖ HILFSWERK

Die "Eidesstattliche Erklärung" des leitenden Mitarbeiters vom NÖ HILFSWERK

Das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL hat zur Folgereportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK„, der die Reportage „Die geraubten Perspektiven nach einem arbeitserfüllten Leben“ im Zuge der Exklusivserie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ – „Serie zu den Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ vorausging, vom NÖ HILFSWERK, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte…

HILFSWERK: Profit auf dem Rücken der Dienstnehmer Teil 2

Der Arbeitstag - dargestellt mit Google Earth - zur Vergrößerung anklicken

Was wir im Teil 1 zum Thema der Arbeitszeitberechnung durch Anwendung von „Auslastungsquoten“ vom HILFSWERK unter Heranziehung von fiktiven Arbeitszeiten zur Erläuterung präsentierten, wird in dieser Veröffentlichung durch Realbeispiele dargestellt. Es handelt sich bei dem ersten Fall

HILFSWERK: Profit auf dem Rücken der Dienstnehmer Teil 1

(Zum Prolog der Serie) Die DienstnehmerInnen im mobilen Pflegedienst beim HILFSWERK werden nach dem BAGS Kollektivvertrag beschäftigt. So wird auch in einem Punkt des Dienstvertrages das wöchentliche Beschäftigungsausmaß in Form der wöchentlichen Arbeitszeit ausgewiesen. Betrachtet man das Entlohnungsschema der einschlägig beschäftigen Dienstnehmer genauer, dann ist eine Feststellung zu machen,

NÖ HILFSWERK klagt Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL

Faksimile der Klage vom NÖ HILFSWERK

Am 4. September 06 haben wir den Prolog zu der Serie über den nach unseren Erkenntnissen real existenten „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ veröffentlicht. Unsere Serie bezieht sich vordergründig auf das mobile Pflegepersonal von der in Österreich etablierten Organisation