Schlagwort: Gegendarstellung nach Mediengesetz

KEINE GEGENDARSTELLUNG

Landesgericht Korneuburg

Die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH als juristische Vertretung des NÖ HILFSWERKS fordert das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, vertreten durch den Medieninhaber und Chefredakteur Walter Egon Glöckel, in seinem Schriftsatz zu der Exklusivreportage mit dem Titel „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ gemäß §§ 9 ff MedienG zur „Gegendarstellung“ wie folgt auf: