Wie bereits berichtet, hat das NÖ HILFSWERK (ÖVP) unter dem Geschäftsführer Mag. Gunther HAMPEL den Herausgeber des Nachrichtenmagazins DER GLÖCKEL wegen des Prologs zum „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ – „Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“, wegen § 152 StGB Kreditschädigung, beim Landesgericht Korneuburg verklagt.
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Das HILFSWERK und die Folgen einer unwahren GEGENDARSTELLUNG
Pressemitteilung Wie bereits verlautbart, hat das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK zur Reportage zur Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zum Thema „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“, der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ die Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG beantragt. Nachdem sich der verantwortliche Chefredakteur Walter Egon GLÖCKEL, weigerte
HILFSWERK und die Serie über PFLEGENOTSTAND von GLÖCKEL – eine Schmach ohne Ende
Nein, die Thematik ist weder lustig, noch zur amüsanten Unterhaltung gedacht. Es geht um Sachverhalte und Gegebenheiten von denen Tausende Menschen in Österreich als leidtragende betroffen sind und vom Standpunkt des Journalisten, Walter Egon GLÖCKEL, um einen der größten Skandale im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege, die Österreich bis dato erlebt. Das HILFSWERK, eine Organisation,
NÖ HILFSWERK zieht eine Klage gegen Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zurück
Wenn die sich als größte Dienstleitungseinrichtung im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege in Österreich bezeichnende und tätige Organisation HILFSWERK mit gleicher Energie den Richtigstellungen ihrer Mißstände widmen würde, als sie juristisch gegen das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL vorgeht, wäre es für deren Beschäftigten und die betreuten Patienten vorteilhafter,
NÖ HILFSWERK gegen Journalist GLÖCKEL – Gerichtsverhandlung zur Klage § 152 StGB
Das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK hat zu der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ gegen den im Sinne des Mediengesetzes verantwortlichen Journalisten Walter Egon Glöckel am Landesgericht Korneuburg Privatanklage gemäß § 152 StGB wegen „Kreditschädigung“ eingebracht. Die sich als größte in Österreich im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege bezeichnende Dienstleistungseinrichtung, die zusätzlich der…
Landesgericht schmettert 1. Antrag vom HILFSWERK zur einstweiligen Verfügung ab
Das NÖ HILFSWERK hat zur Exklusivreportage vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL mit dem Titel „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ Klage auf Widerruf und Unterlassung (Streitwert 36.000.- Euro) sowie einen Antrag auf Erlassung einer „Einstweiligen Verfügung“ beim Landesgericht Korneuburg eingebracht. Die Reportagenserie befaßt sich exklusiv mit Mißständen beim ÖVP-nahen HILFSWERK im Bereich der…
Zur Exklusivserie “Pflegenotstand” begehrt das HILFSWERK eine GEGENDARSTELLUNG
Pressemitteilung Zu einer Reportage aus der Serie „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ begehrt die von Mißständen betroffene ÖVP-nahe Organisation HILFSWERK die Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG nach dem MedienG, die das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL wegen unwahren Inhaltes gem. § 11 Mediengesetz nicht veröffentlicht …