Schlagwort: § 11 MedienG

Das HILFSWERK und die Folgen einer unwahren GEGENDARSTELLUNG

HILFSWERK ÖSTERREICH

Pressemitteilung Wie bereits verlautbart, hat das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK zur Reportage zur Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zum Thema „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“, der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ die Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG beantragt. Nachdem sich der verantwortliche Chefredakteur Walter Egon GLÖCKEL, weigerte

KEINE GEGENDARSTELLUNG

Landesgericht Korneuburg

Die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH als juristische Vertretung des NÖ HILFSWERKS fordert das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, vertreten durch den Medieninhaber und Chefredakteur Walter Egon Glöckel, in seinem Schriftsatz zu der Exklusivreportage mit dem Titel „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ gemäß §§ 9 ff MedienG zur „Gegendarstellung“ wie folgt auf: