Eigentlich könnte man meinen, daß der Herausgeber im Hinblick auf die gegenwärtig laufenden Gerichtsverfahren ausreichend mit Arbeiten, wie zum Beispiel dem Erstellen von Stellungnahmen und Schriftsätzen für das Gericht, ausgelastet wäre. Dennoch gibt es einen neuen juristischen Fall, der an Pikanterie wohl kaum zu überbieten sein dürfte.
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Landesgericht Korneuburg weist Klage vom NÖ HILFSWERK gegen DER GLÖCKEL ab
Wie bereits berichtet, hat das NÖ HILFSWERK (ÖVP) unter dem Geschäftsführer Mag. Gunther HAMPEL den Herausgeber des Nachrichtenmagazins DER GLÖCKEL wegen des Prologs zum „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ – „Serie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“, wegen § 152 StGB Kreditschädigung, beim Landesgericht Korneuburg verklagt.
HILFSWERK täuscht raffiniert Dienstnehmer und spart Millionen an Lohnzahlungen
In den beiden Reportagen zur Reportage HILFSWERK: Profit auf dem Rücken der Dienstnehmer Teil 1 und Teil 2 haben wir die Heranziehung von sogenannten „Auslastungsquoten“ zur Berechnung der Entlohnung der Arbeitszeit der Dienstnehmer der mobilen Hauskrankenpflege bei dieser Dienstleistungseinrichtung dargestellt. Wie die Fachvertreter der NÖ ARBEITERKAMMER während eines Gespräches
Zur Exklusivserie PFLEGENOTSTAND folgt zweiter Antrag bei Gericht vom HILFSWERK
Nachdem das NÖ HILFSWERK bereits zu der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL über den „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ (http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu) zwei Klagen auf Widerruf und Unterlassung mit einem Streitwert von 72.000.- Euro eingebracht hatte, folgte am 13.11.06 ein juristisch eher ungewöhnlicher Schritt. Nachdem die sich als Dienstleistungseinrichtung bezeichnende ÖVP-nahe Organisation bereits alleinig zu der…