Wie das Hilfswerk [ÖVP] gegen die freie und unabhängige Presse vorgeht (3)

PFLEGEHELFERIN, die ihr Einverständnis gab namentlich genannt zu werden, wird plötzlich unter fortlaufender Bezahlung dienstfrei gestellt

Am 22.9.06 erfolgt nach umfassenden Recherchen zu einer mehr als fragwürdigen Kündigung einer PFLEGEHELFERIN vom NÖ HILFSWERK die Publizierung der Reportage „Die geraubten Perspektiven nach einem arbeitserfüllten Leben„. Die PH wurde mit Brief vom 24.8.06 per 31.10.06 von der Pflegeorganisation gekündigt. Wegen der Folgen ihres Arbeitsunfalles befand sie sich im Krankenstand. Als sie dem HILFSWERK gegenüber angibt, nach Beendigung des Krankenstandes wieder ihre Arbeit aufnehmen und bis zum Austritt verrichten zu wollen, sendet ihr die Sozialeinrichtung postwendend die Mitteilung, daß sie gegen Bezahlung der fortlaufenden Bezüge vom Dienst freigestellt ist.

Faksimile aus der Dienstfreistellung vom NÖ HILFSWERKFaksimile aus der Zuschrift an die Pflegefachkraft über die Dienstfreistellung unter fortlaufendem Bezug – gezeichnet von Regionalmanager weiteres zu LEVIN Dr. Kenneth LEVIN

Während sich die PFLEGEHELFERIN noch im Krankenstand befindet, werden alle Schlösser der Dienststelle ausgetauscht

Sowohl der Prolog zur Serie als auch die an die Pressestelle vom NÖ HILFSWERK in St. Pölten geschickte Presseanfrage vom 5.9.06, gaben Zeugnis darüber, daß DER GLÖCKEL über hochbrisantes recherchiertes Material verfügt. Konkrete Fakten über Gesetzesbrüche und Mißstände sind darin enthalten. Die Sozialeinrichtung sah sich offensichtlich das erste Mal seit ihrem nunmehr 30jährigen Bestehen damit konfrontiert, daß ein tatsächlich unabhängiges Medium sich sehr kritisch mit den Arbeitsbedingungen in der Organisation befaßt. So entschloß sich die Geschäftsführung offensichtlich in der Annahme, daß die PFLEGEHELFERIN weiteres brisantes Material dem Medium zur Verfügung stellen könnte dazu, kurzerhand alle Schlösser der Dienststelle auf der sie beschäftigt war, auszutauschen.

[seamless-donations]

090105

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