Pflegerin bestätigt vor Gericht Gesetzesbrüche und Mißstände beim NÖ HILFSWERK

Eine PFLEGEHELFERIN des NÖ HILFSWERK, deren Schicksal wir in der Exklusivreportage „Die geraubten Perspektiven nach einem Arbeitserfüllten Leben“ publizierten, erklärte sich bereit zu der Klage des ÖVP-nahen Pflegevereins gegen den Herausgeber wegen der Serie: „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals, Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ vor dem Landesgericht Korneuburg als Zeugin für die umfassenden Mißstände, Gesetzesbrüche und unwürdigen Arbeitsbedingungen in der mobilen Hauskrankenpflege auszusagen.

Aus dem Gerichtsprotokoll zur GZ: 16 Cg 108/06w, zur Klage auf den Prolog der Serie. Die PFLEGEHELFERIN, heute 57 Jahre alt, gab in ihrer Einvernahme auszugsweise wie folgt an:

Ich habe bei der Klägerin als Pflegehelferin gearbeitet, und zwar in etwa 30 Monate. Ich habe an sich gerne dort gearbeitet, weil ich gerne mit Leuten zu tun habe. Ich habe dann allerdings einmal einen Patienten vergessen und wollte noch schnell zu diesem Patienten hinfahren. (Red. Anm.: Zu den Gründen des „Vergessens“ siehe Reportage). Auf dem Weg zu diesem Patienten hatte ich dann einen Autounfall. Ich war dann im Krankenstand und wurde während ich im Krankenstand war zu einem Gespräch mit Frau SCHERBICHLER gerufen. (Red. Anm.: Fr. SCHERBICHLER war zum damaligen Zeitpunkt die seitens des Landesverbandes tätige Betriebsleiterin, die mittlerweile laut Angaben vom NÖ HILFSWERK mit anderen Aufgabenbereichen betraut wurde. Sie ist wesentlicher Bestandteil zahlreicher Publizierungen zu Gesetzesverstößen und Mißständen – siehe Beispiel). Diese hat mir dann vorgeschlagen, dass ich mit meiner Zustimmung gekündigt werden soll. Ich habe hiezu aber nicht zugestimmt, weil dies jedem einmal passieren kann. Dies ist zumindest jedem schon einmal passiert. Nachdem ich letztlich dabei geblieben bin, dass ich nicht von selbst kündigen werde, dies u.a. weil ich ja nur mehr 1 ½ Jahre bis zur Pension hatte, wurde ich dann letztlich von der Klägerin gekündigt.

Befragt zu den Gehaltsabrechnungen gebe ich an, dass wir keine Fahrstunden schreiben konnten. Es hat uns zwar niemand verboten diese zu schreiben und ich habe sie am Anfang auch immer aufgeschrieben. Es war dann aber so, dass mir gesagt wurde, dass am Monatsende meine Auslastung nicht gestimmt hat. Es war so, dass ich als PflegehelferinHeimhelferinnen von glaube ich rund 96%. eine Auslastung von 92% haben sollte, „Diplomierte“ sollten eine Auslastung von 85% haben und (Red. Anm.: Zum Thema Auslastungsquoten sowie hier.) Es kam jeweils darauf an, wie viel Kunden man hat, die Fahrzeiten durften dann im ganzen Monat nur rund 20% vom betreuten Kundenstock betragen. Es war so, dass wir jeweils aufschreiben mussten, wie lange wir bei einem Kunden waren und auch was wir genau dort gemacht haben. Diese Leistungen haben dann jeweils einen bestimmten Betrag ausgemacht und von der Summe dieser Beträge im ganzen Monat durften eben die Fahrzeiten nur maximal 20% ausmachen. Zumindest habe ich dies so verstanden. Wenn man also die richtigen Fahrzeiten aufgeschrieben hat, so war man jeweils weit über diese 20%.

Ich habe dann meine Arbeitskollegen gefragt, wie sie dies machen und sie haben mir mitgeteilt, dass sie überhaupt keine Fahrzeiten schreiben. Ich habe das in weiterer Folge auch gemacht. Einmal habe ich dann eine halbe Stunde pro Tag geschrieben. Ich bin pro Vormittag im Durchschnitt rund eine Stunde mit dem Auto gefahren, wobei ich hier nur die längeren Strecken gerechnet habe. Kurze Fahrzeiten wie z.B. Fahrzeiten von fünf Minuten wurden hier noch gar nicht berücksichtigt. Nachdem ich eher gegen Ende meines Dienstverhältnisses eben einmal diese halbe Stunde aufgeschrieben habe, hat mich Frau ZATKO, die Einsatzleiterin, gleich darauf hingewiesen, dass meine Auslastung wiederum nicht stimmen würde. (Red. Anm.: Einsatzleiterin ZATKO steht ebenso im Mittelpunkt einiger Publizierungen innerhalb der Serie – siehe Beispiel, drohte einer Mitarbeiterin laut vorliegender eidesstattlicher Erklärung selbst mit Kündigung, als sich diese weigerte nicht gesetzeskonforme Pflegemaßnahmen bei Patienten durchzuführen. Die Person ist bereits aus dem NÖ HILFSWERK ausgeschieden, was wir in direktem Zusammenhang mit Publizierungen skandalbehafteter Vorgänge sehen, jedoch vom HILFSWERK in Abrede gestellt wird. ZATKO wurde vom Herausgeber auch als Zeugin im laufenden Gerichtsverfahren genannt und vom LG Korneuburg für Oktober 08 zum nächsten Gerichtstermin geladen). Wie es zu der Auslastungsquote von 92% gekommen ist, weiß ich nicht, diese wurde uns gesagt bzw. wurde ein Zettel aufgehängt, auf dem die jeweiligen Quoten für die jeweiligen Mitarbeiter aufgelistet waren. Die Einsatzleiterin hat uns gesagt, dass wir uns an diese Quoten halten müssen, dies war Frau ZATKO. – Die Auslastungsquoten haben in der jeweiligen Höhe für alle Mitarbeiter gegolten. (Red. Anm.: Siehe auch die Mitteilung des Betriebsrates vom NÖ HILFSWERK).

Über Vorhalt der Beilagen ./C und ./8 gebe ich an, dass mir diese Artikel des Beklagten bekannt sind. Was in diesen beiden Urkunden über die Auslastungsquoten steht, insbesondere dass es diese gibt, dass diese je nach Mitarbeiter verschiedene Prozentsätze ausmachen ist jedenfalls inhaltlich richtig.

Über Vorhalt des dritten Absatzes der zweiten Seite der Beilage ./C gebe ich an, dass inhaltlich richtig ist, was in diesem Absatz steht, dies gilt auch für den dritten Absatz der Seite 3 der Beilage ./C, es hat bei mir zugetroffen, dass die dort angesprochene Betriebsvereinbarung bezüglich der Wochenenddienste nicht eingehalten wurde, bei meinen Arbeitskollegen bzw. -kolleginnen war es auch so. Es ist vorgekommen, dass ich vier Wochenenden in Folge arbeiten musste, dies war insbesondere dann, wenn weniger Schwestern bzw. weniger Pflegepersonal da war.

Ich habe mit dem Beklagten über die „Zustände“ für Mitarbeiter bei der Klägerin gesprochen. Ich musste mit jemanden darüber reden und der Beklagte hat sich dann diesen angenommen.

Ich hatte einen Termin mit Frau SCHERBICHLER. Als ich dann vom Kunden gekommen bin und zu Frau SCHERBICHLER gehen wollte, war sie nicht mehr da. Bei diesem Gespräch hätte es darum gehen sollen, dass ich bei einem Kunden eine Katheter gesetzt habe, was ich eigentlich nicht tun hätte dürfen. Es war damals so, dass keine „Diplomierte“ im Dienst war und die Schwiegertochter der Patientin mich ersucht hat, einen Katheter zu setzen. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich dies nicht darf und sie hat mich nahezu angefleht es doch zu tun, weil die Patientin eben sonst die ganze Nacht „im Gatsch“ liegen müsse. Dies deshalb, weil der alte Katheter schon entfernt war. Sie hat sich diesen selbst entfernt. Mir hat die Patientin dann leid getan und ich hätte niemanden rufen können, weil zu diesem Zeitpunkt eben keine „Diplomierte“ im Dienst war und aus diesem Grund habe ich es dann getan, obwohl ich es nicht hätte dürfen.

An dem Tag an dem ich den Unfall hatte, stand ich unter besonderem Streß und Zeitdruck. Ich hatte damals eben eine Patientin vergessen und wollte so schnell wie möglich zu dieser hinfahren. Vor mir war dann ein Auto, das nicht weitergefahren ist. Da ich eben unter enormen Zeitdruck war, dachte ich mir, dass ich dieses Auto überholen müsse, ich habe dies dann auch versucht, das Fahrzeug vor mir ist jedoch links abgebogen und so ist es zum Unfall gekommen. Es war auch so, dass an diesem Tag sehr oft der Einsatzplan geändert wurde und ich immer wieder angerufen wurde und mir gesagt wurde, ich solle da oder dort als nächstes hinfahren.

Zu den Einsatzplänen gebe ich an, dass darin im Wesentlichen die Namen der Patienten aufgelistet waren, weiters die Zeiten zu denen wir bei den jeweiligen Patienten sein mußten und auch die Zeitdauer, die wir dort zur Verfügung hatten. Die Fahrtzeiten waren in diesen Einsatzplänen nicht berücksichtigt. Die Einhaltung dieser Einsatzpläne war auf Grund dessen, dass die Fahrzeiten eben nicht aufgeschienen sind, gar nicht möglich. (Red. Anm.: Siehe auch – „NÖ HILFSWERK: Wenn man in zwei Gerichtsverfahren unterschiedliche Angaben macht“ sowie  „HILFSWERK schlittert in juristisches Desaster zur Serie PFLEGENOTSTAND„).

rechtswidrige Beauftragung von Pflegemaßnahmen durch das NÖ HILFSWERK - Beispielsfoto nekrotischer ZehenIch habe auch Tätigkeiten gemacht, die außerhalb meines Kompetenzbereiches lagen, wie z.B. das Setzen eines Katheters wie ich es vorhin bereits geschildert habe. Es war auch so, dass ich teilweise zu Patienten geschickt wurde, wo Arbeiten zu verrichten waren, von denen von Vornherein klar war, dass ich sie nicht verrichten darf, weil sie außerhalb meines Kompetenzbereiches liegen und ich wurde trotzdem von der Leiterin Frau ZATKO dort hingeschickt. Dies obwohl ich sie ausdrücklich gebeten hatte dies nicht zu tun. Ich habe auch blutende Wunden behandelt. Ich habe auch nekrotische Zehen behandelt. Diese müssen z.B. jeden Tag verbunden werden. Es ist jeweils so, dass beim Patienten vor Ort eine Liste liegt, in der steht, was für Leistungen dort zu erbringen sind und an diese Liste habe ich mich zu halten. Ich musste dann auch unterschreiben, dass ich diese Arbeiten gemacht habe. Es war selten Zeit, den Patienten über die zu verrichtenden Arbeiten hinaus menschliche Zuwendung zukommen zu lassen.

Auszug ENDE.

Die PFLEGEHELFERIN hat dann mit Unterstützung von DER GLÖCKEL vor dem Arbeits- und Sozialgericht Korneuburg das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK auf Lohnnachzahlung wegen der Auslastungsquoten verklagt. Sie gewann das Verfahren – womit das NÖ HILFSWERK die sittenwidrige Anwendung der Auslastungsquoten eingestanden hat. Siehe Videobotschaft an alle ehemaligen und aktiven Dienstnehmer in der mobilen Hauskrankenpflege vom HILFSWERK in Österreich.

Das letzte Gerichtsverfahren von in Summe acht, sieben wurden bereits durch den Herausgeber gewonnen, findet seine Fortsetzung im Oktober 2008 vor dem Landesgericht Korneuburg.

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090608

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