Das Landesgericht Korneuburg in seinem Urteil zum NÖ HILFSWERK

Pflegeskandal HILFSWERKIm 38. Monat, nachdem das Niederösterreichische Hilfswerk eine regelrechte Klageflut gegen den Herausgeber, Walter Egon GLÖCKEL wegen der Exklusivserie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ in Gang gesetzt hat, um kritische Berichterstattung zu den Skandalen in der ÖVP-nahen Pflegeorganisation im Keim zu ersticken, hat das Landesgericht Korneuburg in seinem Urteil im letzten von acht juristischen Verfahren wie folgt festgestellt:

Abschließend ist zur Aussage des Beklagten (red. Anm.: Journalist Glöckel) auszuführen, dass dieser sehr überzeugend darlegte, dass seinen Veröffentlichungen außerordentlich gründliche Recherchen und auch Gespräche mit Auskunftspersonen zu Grunde lagen, was er großteils durch entsprechende Urkundenvorlagen auch belegen konnte. Wie er im Hinblick darauf, dass seine Auskunftspersonen zum Teil noch bei der Klägerin tätig sind deren Namen nicht nennen wollte, so ist dies – zum Schutz dieser Personen bzw insbesondere zum Schutz des Arbeitsplatzes dieser Personen – durchaus verständlich.

Die Recherchen des Beklagten waren in weiten Bereichen sogar derart gründlich, dass er über die Vorgänge beim Hilfswerk zum Teil besser Bescheid wußte, als die dem Hilfswerk zuzuordnenden Zeugen in diesem Verfahren.

Mag. Carolin Rak
Richterin

Faksimile aus dem Urteil - LG Korneuburg GZ: 16 Cg 108/06w

Faksimile aus dem Urteil – LG Korneuburg GZ: 16 Cg 108/06w

Das Urteil vom LG Korneuburg zur GZ: 16 Cg 108/06w wurde am 30.10.2009 zugestellt und erwächst in 4 Wochen in Rechtskraft. Das NÖ HILFSWERK unter der Präsidentschaft von Dr. Ernst STRASSER hat auch bereits alle vorangegangen sieben Verfahren gegen den Journalisten verloren.

[seamless-donations]

100411

Schreibe einen Kommentar