DER GLÖCKEL verhilft HEIMHELFERIN vom NÖ HILFSWERK zur Lohnnachzahlung

Die rechtswidrige Anwendung von sogenannten „Auslastungsquoten„, die eine Verminderung der geleisteten Arbeitszeit von Dienstnehmern des NÖ HILFSWERKS zur Folge hatte, brachten wir im Rahmen der Exklusivserie zu den Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich an die Öffentlichkeit. Ebenso rechtswidrig von HILFSWERK entlohnt wurden die administrativen Tätigkeiten, die mit den monatlichen vorzunehmenden Aufzeichnungen der Patientenkonsultationen in Verbindung stehen. Anstelle den eigenen Dienstnehmern die tatsächlich dafür aufgewendete Zeit zu bezahlen, begnügte sich die „Sozialeinrichtung“ mit einer Pauschalierung von 1 Stunde Arbeitszeit pro Monat. Die Juristen der NÖ ARBEITERKAMMER bestätigten während eines  Interviews mit dem Journalisten GLÖCKEL, daß auch diese Arbeitszeit in dem Umfang zu entlohnen ist, in dem sie tatsächlich anfiele und eine Bezahlung in pauschalierter Form, wie vom NÖ HILFSWERK vorgenommen, rechtswidrig sei.

Faksimile des Briefes der HEIMHELFERIN an HILFSWERK-Präsident Dr. Ernst STRASSER und Geschäftsführer Mag. Gunther HAMPELMit dieser Grundlage richtete eine ehemalige Dienstnehmerin, die von 2002 bis 2006 als HEIMHELFERIN beim NÖ HILFSWERK beschäftigt war, am 25.8.07 eine Nachforderung an den Präsidenten, Dr. Ernst STRASSER und den Landesgeschäftsführer, Mag. Gunther HAMPEL. Wie auch bereits andere Dienstnehmerinnen vom HILFSWERK unterstützte Journalist GLÖCKEL auch diese Pflegekraft bei dem steinigen Weg, ihr zu ihrem Recht zu verhelfen. Bedeutend waren, und auch letztendlich zum Erfolg führten die umfangreichen eigenen Arbeitsaufzeichnungen, die die HEIMHELFERIN nicht nur sehr genau führte, sondern auch aufbewahrte!

In Ihrem Brief vom August ließ sie gegenüber der Organisation, die den Slogan propagiert: „Qualität von Mensch zu Mensch„, auch nicht unerwähnt, daß auch sie mit Arbeitsaufträgen im täglichen Dienst betraut wurde, zu denen sie laut Gesetz gar nicht berechtigt war. Diese waren jedoch auch von ihr in Unkenntnis der Rechtslage durchgeführt worden. Der Umfang und das Ausmaß dieses Sachverhalts wurde erst durch die Serie unseres Nachrichtenmagazins an die Öffentlichkeit gebracht. (z.B. 1 | 2 | 3)

Faksimile aus der Forderung der HEIMHELFERIN an das NÖ HILFSWERKFaksimile aus dem Brief der HEIMHELFERIN an NÖ HILFSWERK-Präsident Dr. Ernst STRASSER und GF Mag. Gunther HAMPEL

Anfang September 07 teilte dann das NÖ HILFSWERK mit, daß es den Sachverhalt prüfen werde und sich nach Abschluß der internen Erhebungen melden würde. Die Zeit verstrich, und während auf der anderen Seite eine PFLEGEHELFERIN die ÖVP-nahe Pflegeeinrichtung vor dem Arbeits- & Sozialgericht Korneuburg (ebenso mit unserer Unterstützung) wegen inhaltlich gleichlautender Punkte klagte, bekam die HEIMHELFERIN keine Post mehr – und dies obwohl ihrerseits eine Frist gesetzt worden war. Das NÖ HILFSWERK hoffte offensichtlich auf die Abweisung der Klage zu der zweiten Forderung, die der PFLEGEHELFERIN, und setzte auf den Faktor Zeit. Dieses Ansinnen ging jedoch schief, da die Klage vom Arbeits- und Sozialgericht zugelassen wurde.

Die ARBIETERKAMMER NIEDERÖSTERREICH richtet Aufforderung an NÖ HILFSWERK wegen unterlassender LohnzahlungenIm November 07 wandte sich die HEIMHELFERIN dann an die NÖ ARBEITERKAMMER und ersuchte um Rechtsbeistand, um ihre Forderungen ggf. vor Gericht einzuklagen. Das Bemerkenswerte an diesem Fall ist, daß laut Kollektivvertrag eine viermonatige Frist für Nachforderungen besteht und die von der HEIMHELFERIN in Anspruch genommene Dreijahresfrist nur dann zum Tragen kommt, wenn die Auslastungsquoten in sittenwidriger Art und Weise angewandt wurden. Die Sittenwidrigkeit wird jedoch wegen des bereits unsererseits publizierten großen Spektrums der Anwendungsmodaliäten, die unterschiedliche Dienstnehmerinnen in zahlreichen Gesprächen darlegten und mit Dokumenten belegten, aus unserer Sicht als erwiesen angesehen.

Am 27.12.07 richtet die NÖ ARBEITERKAMMER als Dienstnehmervertretung an das NÖ HILFSWERK für die vormalige HEIMHELFERIN folgende Nachforderung für 7 Monate (Die HEIMHELFERIN wurde nach einem Dienstunfall, der sich während einer beauftragten rechtswidrigen Ausübung einer Pflegemaßnahme ereignete, wegen langen Krankenstandes nach einer notwendigen Operation gefeuert):

Faksimile aus der Forderung der NÖ ARBEITERKAMMER für die HEIMHELFERIN an das NÖ HILFSWERKFaksimile aus der Forderung der NÖ ARBEITERKAMMER für die HEIMHELFERIN an das NÖ HILFSWERK

Brief vom NÖ HILFSWERK an die NÖ ARBEITERKAMMERFür die Monate 11/2004 – 05/2005 2,5 Stunden Mehrarbeit täglich á 7,17 Euro für insgesamt 175 Tag 3.136,88 brutto;
Für die administrative Tätigkeit durchschnittlich 5 unbezahlte Stunden/Monat 250,95 Euro;
Hochgerechnet auf die von Ihrem Unternehmen ausbezahlten EFZ für 6 Wochen 100%, für 4 Wochen 50% ergibt einen Differenzbetrag von 827,96 brutto;

Die NÖ ARBEITERKAMMER stellte dem HILFSWERK eine Frist bis 11.12.2007. Der Leiter für Personal & Infrastruktur, Mag. Wolfgang SCHABATA, teilt mit Datierung vom 7.12.2007 der NÖ ARBEITERKAMMER dann die Bestätigung des Erhaltes des Schreibens mit und führt aus, daß der „dargestellte Sachverhalt auf Grund der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht nachvollzogen werden kann„. Er ersucht um Übermittlung und gibt abschließend wie folgt bekannt:

Wir ersuchen Sie daher, uns eine Kopie Ihrer Unterlagen zuzusenden, anschließend daran werden etwaige Ansprüche intern überprüfen.

Faksimile aus dem Brief vom NÖ HILFSWERK - Mag. Wolfgang SCHABATA an die NÖ ARBEITERKAMMERFaksimile aus dem Schreiben vom NÖ HILFSWERK, dem Personalleiter Mag. Wolfgang SCHABATA an die NÖ ARBEITERKAMMER

Dies war dann eine mühevolle Angelegenheit, die wir für diese Dienstnehmerin wie auch für andere durch das HILFSWERK Geschädigte jedoch gerne übernahmen. Unter Heranziehung der Dienstpläne, Lohnabrechungen und umfassender Arbeitsaufzeichnungen der HEIMHELFERIN entnahmen wir drei unterschiedliche Arbeitswochen und erstellten eine Tabelle, in der die vom NÖ HILFSWERK entlohnte Arbeitszeit der tatsächlich von der Dienstnehmerin geleisteten gegenübergestellt wurde – Inklusive der Fahrtzeiten von und zu jedem einzelnen Patienten. Diese Aufstellung wurde dann am 27.12.2007 dem NIEDERÖSTERREICHISCHEN HILFSWERK mit neuerlicher Fristsetzung per 11.1.2008 von der NÖ ARBEITERKAMMER übermittelt.

Am 25.1.08 bietet dann das NÖ HILFSWERK via der NÖ AK der HEIMHELFERIN einen Vergleich an, der der ehemaligen Dienstnehmerin netto 2.000.- Euro (öS 27.520,60 od. ~DM 4.000.-) erbringt. Dieser wird von ihr angenommen und in Folge wurde der Betrag vom HILFSWERK überwiesen.

Das NÖ HILFSWERK vermeidet einen weiteren peinlichen Prozeß vor dem Arbeits- & Sozialgericht durch Annahme des Vergleiches der ehemaligen HEIMHELFERINDurch Annahme des Vergleiches durch die ehemalige HEIMHELFERIN vermeidet das NÖ HILFSWERK einen weiteren peinlichen Prozeß vor dem Arbeits- & Sozialgericht wegen unterlassener Lohnzahlungen

Es war ein mühevoller Weg, dieser Pflegefachkraft zu ihrem Recht zu verhelfen – interessant wird jedoch auch der Ausgang des Gerichtsverfahrens werden, in dem die PFELGEHELFERIN vor das Arbeits- & Sozialgericht zog, um durch einen unabhängigen Richter gerichtlich die Sittenwidrigkeit feststellen zu lassen. Bei dieser geht es um einen Betrag von über 5.700.- Euro für ihren Beschäftigungszeitraum. In der Forderung der HEILMHELFERIN hat sich die Pflegeeinrichtung bemerkenswerter Weise nicht auf die Viermonatefrist berufen und somit indirekt die Sittenwidrigkeit der Anwendung der Auslastungsquoten eingestanden.

Bedeutend aus journalistischer Sicht, daß ausgerechnet der Leiter für Personal & Infrastruktur, Mag. Wolfgang SCHABATA, federführend in dem Schriftverkehr mit der NÖ ARBEITERKAMMER war. Ausgerechnet jene Person, die in mehreren EIDESSTATTLICHEN ERKLÄRUNGEN (1 | 2 | 3) in den Klagen gegen den Journalisten Walter Egon GLÖCKEL zu der Serie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK“ u.a. bekundete:

Faksimile aus einer der Eidesstattlichen Erklärungen von Mag. Wolfgang SCHABATA in den bereits verlorenen Gerichtsverfahren gegen das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zu den Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in ÖsterreichFaksimile aus einer der von Mag. Wolfgang SCHABATA abgegebenen eidesstattlichen Erklärungen aus den bereits verlorenen Gerichtsverfahren gegen DER GLÖCKEL zu der Exklusivserie

Eine der zahlreichen eidesstättigen Erklärungen von Mag. Wolfgang SCHABATAInfolge der strikten Einhaltung der Vereinsstatuten sind daher die Vorwürfe des Beklagten … absurd und falsch.

Aus den Vereinsstatuten, dem §2: „… erbringt das NÖ Hilfswerk Dienstleistungen … im Rahmen … der einschlägigen gesetzlichen Regelungen

Hunderte Gesetzesbrüche und unwiderlegbare Fakten überführen diesen nämlich der Lüge … (siehe Index der Serie).

[seamless-donations]

091004

Schreibe einen Kommentar