HILFSWERK: Anwaltwechsel, Rückzieher, Eingeständnis und Klageänderung zu GLÖCKEL

Nach den „beeindruckenden“ juristischen „Kampfmaßnahmen“ vom ÖVP-nahen HILFSWERK gegen die Exklusivserie über den „Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ – „Arbeitsbedingungen in der mobilen Hauskrankenpflege beim HILFSWERK in Österreich“ – das HILFSWERK brach innerhalb kürzester Zeit zur Übersicht der Verfahren 8 Verfahren gegen die Reportagenserie vom Zaun und verlor bereits 7, gibt es nun Änderungen in der „strategischen“ Vorgangsweise der Dienstleistungseinrichtung zu vermelden. (HILFSWERK in Österreich: über 7600 Beschäftigte mit über 146 Millionen Jahresumsatz).

Faksimile aus OTTAKRINGER MORGEN - ÖVP Bezirksrat SUPPAN vertritt nun die Interessen vom ÖVP-nahen HILFSWERKDas HILFSWERK wechselte nun seine juristische Vertretung in der Konfrontation mit dem Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL. Anstelle der Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Dr. Egon ENGIN-DENIZ, wurde nun die Kanzlei SUPPAN & SPIEGL, Herr Mag. Werner SUPPAN mit der juristischen Vertretung betraut.

Das HILFSWERK, das der ÖVP zuzuordnen ist und zusätzlich an sämtlichen Führungspositionen hochrangige aktive wie auch ehemalige ÖVP-Funktionäre bzw. Mandatare sitzen hat, holte sich jetzt offensichtlich einen der ihren ins Boot. Denn Jurist Mag. Werner SUPPAN ist nicht nur ÖVP-Bezirksrat von 16. Wiener Gemeindebezirk (Ottakring), sondern sowohl im Landesparteivorstand der ÖVP als auch im Landesparteipräsidium der ÖSTERREICHISCHEN VOLKSPARTEI Wien. So titulierte das Web-Magazin der OTTAKRINGER VOLKSPARTEI auf seiner Internetpräsenz „ottakringer morgen“ wie folgt: „Mag. Werner Suppan ist DER Anwalt für Ottakring“.

Am Dienstag, den 20. Februar 07 findet am Landesgericht Korneuburg eine weitere Gerichtsverhandlung zu dem letzten noch laufenden Verfahren statt. Und das NIEDERÖSTERREICHISCHE HILFSWERK (ÖVP) mit ihrem neuen Vertreter SUPPAN (ÖVP) sorgte wenige Tage vor der Verhandlung für Überraschungen, da die gesamte Klage zum Prolog nunmehr plötzlich abgeändert wurde. Zur Unterlassung und Widerruf gem. § 1330 Abs 2 ABGB, geht es plötzlich um § 1330 Abs 1 ABGB. Aber die Klage wurde auch eingeschränkt – das NÖ HILFSWERK zog zu folgenden Punkten die Klage zurück:

„Großkonzerne“,
„Profit auf Kosten der Mitarbeiter“ und
„zu pflegenden und zu betreuenden Menschen“,
„undurchführbare Dienstpläne“,
„Kündigung von Mitarbeitern, die durch Arbeitseinsatz zu Invaliden wurden“.

Die Punkte „der Fisch am Kopf zu stinken anfängt“ und „es sich um die Spitze eines Eisberges“ handelt, bleiben aufrecht und die Klage wird um die Reportage „HILFSWERK täuscht raffiniert Dienstnehmer und spart Millionen an Lohnzahlungen“ erweitert. Doch ÖVP-Mandatar und Jurist SUPPAN schlägt gegenüber dem Gericht die gleiche Gangart ein wie sein Vorgänger und legt diesem von 11 Ausdruckseiten der Reportage nur 4 vor und spricht dann von „Außer Worthülsen legt er (Anm.: GLÖCKEL) aber in keiner Weise dar, worin eine Täuschung der Dienstnehmer, die zu Millionenersparnissen führen soll, liegen soll.“ Pikant, daß ein Abschnitt der Reportage wie folgt lautet: „Weil die ÖVP hinter dem HILFSWERK steht, können Gesetze scheinbar gebrochen werden“ ausgerechnet diejenige ist, die SUPPAN (ÖVP), dem Gericht gegenüber undeklariert ließ. Die im causalem Zusammenhang stehenden 4 weiteren Reportagen, bleiben natürlich gänzlich unerwähnt.

Faksimile aus der abgeänderten Klage von SUPPAN - NÖ HILFSWERK gegen Journalist Walter Egon GLÖCKELFaksimile aus der „neuen“ Klage vom NÖ HILFSWERK, vertreten durch Mag. Werner SUPPAN gegen Journalist Walter Egon GLÖCKEL

In Wirklichkeit wird die Heranziehung der rechtswidrigen Auslastungsquotenregelung, die Berechnung und praktische Umsetzung durch das HILFSWERK nicht nur im Prolog zur Serie, in den Reportagen „HILFSWERK: Profit am Rücken der Dienstnehmer „Teil 1“ und „Teil 2“ sowie der vollständigen Reportage „HILFSWERK täuscht raffiniert Dienstnehmer und spart Millionen an Lohnzahlungen“ auch mit Realbeispielen dokumentiert. Zusätzlich kämpft bereits die NÖ ARBEITERKAMMER mit einer ehemaligen Dienstnehmerin bereits um die ihr zustehenden Lohnzahlungen und BUNDESARBEITERKAMMERPRÄSIDENT TUMPEL, an den wir uns mit einer Sachverhaltsdarstellung wandten, bezeichnete wegen der Anwendung der Auslastungsquoten die Beschäftigten vom HILFSWERK als

„sozial- und arbeitsrechtlich Benachteiligte“(!)

Eine ehemalige HEIMHELFERIN vom NÖ HILFSWERK wurde nach einem Arbeitsunfall zum Invaliden - sie wurde rechtswidrig gezwungen Patiententransferierungen im Arbeitsalltag vorzunehmenEine ehemalige HEIMHELFERIN vom NÖ HILFSWERK wurde nach einem Arbeitsunfall zum Invaliden – sie wurde rechtswidrig gezwungen Patiententransferierungen im Arbeitsalltag vorzunehmen

Zu wiederholten Mal wird dem Gericht mit einer auffallenden Sorglosigkeit, die GLÖCKELs Meinung nach auf reiner böser Absicht basiert, ein unvollständiger, irreführender und falscher Sachvortrag durch das NÖ HILFSWERK gemacht und weil der Journalist seit Monaten aus diesen Gründen mehr mit Gerichtsakten und Schriftsätzen befaßt ist als seiner journalistischen Tätigkeit nachgehen zu können, wird jetzt eine Gegenreaktion erfolgen – abgesehen davon, daß überhaupt bei der Gerichtsverhandlung zu klären sein wird, ob die vollständige inhaltliche Klageänderung nach bereits vorgenommenen Klagebeantwortungen überhaupt zulässig ist.

Fakt ist, daß noch vor der Gerichtsverhandlung zahlreiche Mißstände und Gesetzesverstöße beim HILFSWERK von dem Journalisten aufgezeigt und nachgewiesen und ebenso bereits vom Gericht als unwiderlegt beurteilt wurden und jetzt, die Organisation auch diese Punkte betreffend die Klage zurückgezogen hat:

1. wie ein Großkonzern zu agieren;
2. Profit auf Kosten ihrer Mitarbeiter zu erwirtschaften;
3. auf Kosten der zu pflegenden und betreuenden Menschen zu agieren;
4. undurchführbare Dienstpläne für das eigene Personal zu erstellen
5. und „Mitarbeiter zu kündigen, der durch ihren Arbeitseinsatz zum invaliden wurden“.

Der Slogan vom HILFSWERK: „Qualität von Mensch zu Mensch“

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