Gerichtsbeschluß zur Abweisung EV Causa Arbeitsbedingungen NÖ HILFSWERK

Pressemitteilung:

Die vollständige Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses vom Landesgericht Korneuburg zum Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zu einer Reportage aus der Exklusivserie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL …

Landesgeschäftsstelle HILFSWERK NIEDERÖSTERREICH in St. PöltenLandesgeschäftsstelle HILFSWERK NIEDERÖSTERREICH in St. Pölten

Zu der Exklusivserie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich mit dem Titel „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ (http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu) wurde nun vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL der vollständige Beschluß des Landesgerichts Korneuburg veröffentlicht. Das NÖ HILFSWERK hatte zu der Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“ eine Klage auf Unterlassung und Widerruf gem. § 1330 Abs 2 ABGB (Streitwert 36.000.- Euro) mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht. In der Reportage wurde der Sachverhalt, daß ein Zeitprotokoll einer Dienstnehmerin nachträglich seitens des HILFSWERKS „überarbeitet“, sowie ihr offensichtlich rechtswidrig, ohne deren Wissen 3 Urlaubstage, abgezogen wurden, dokumentiert.

Nachdem das Landesgericht Korneuburg unter dem Vorsitz der Richterin Mag. Carolin RAK, im Provisorialverfahren die Reportage vollinhaltlich bestätigte und den Antrag vom NÖ HILFSWERK (vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH) auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ablehnte, zog das HILFSWERK die Klage dann zurück. Das Verfahren wurde unter der GZ: 16 Cg 132/06z geführt. Zum abweisenden Beschluß vom LG Korneuburg.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318

Berichte, Reportagen und Dokumentationen aus eigener Recherche, abseits des Mainstream, seit 2000
Walter Egon Glöckel

http://www.DerGloeckel.eu
presse(at)gloeckel.info

082606

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